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Heute habe ich mich mit „Terre des Hommes“ und deren polnischer Partnerorganisation "Egala" zu einem Gespräch getroffen, das die drängende humanitäre Krise an der polnisch-belarussischen Grenze erneut in den Fokus gerückt hat. Angesichts der anhaltenden Herausforderungen für Europa ist es unerlässlich, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihrer Verantwortung gerecht werden und die Rechte von geflüchteten Menschen – insbesondere von Kindern – schützen.

Die polnische Regierung hat bereits im Juni 2024 eine neue Sperrzone eingerichtet, die den Zugang zu den Grenzgebieten erheblich einschränkt. Diese Maßnahme verschärft die ohnehin schon katastrophale humanitäre Lage weiter. Journalist*innen, Menschenrechtsaktivist*innen und humanitäre Organisationen sind von diesem Gebiet ausgeschlossen. Familien und unbegleitete Minderjährige, die in dieser Zone festsitzen, sind damit vollständig von humanitärer Hilfe abgeschnitten. Berichten zufolge verharren diese Menschen unter extrem prekären Bedingungen, ohne Zugang zu Nahrung, Wasser oder medizinischer Versorgung.

Zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Genfer Flüchtlingskonvention verteidigen – Asylrecht in der Europäischen Union sichern” (BT-Drucksache 20/6902) hat Beate Walter-Rosenheimer eine persönliche Erklärung abgegeben: 

Abstimmungen über die Rechte schutzsuchender Menschen gehören zu den Entscheidungen, die unzweifelhaft das Gewissen und die moralische Verantwortung eines jeden Einzelnen betreffen.
Jede dieser Entscheidungen hat direkte Auswirkungen auf das Leben und die Zukunft von Menschen, die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz und Hilfe suchen.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition auf eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik verständigt, die die Lage an den Außengrenzen verbessert und die Verantwortung bei der Aufnahme von Geflüchteten unter den Europäischen Mitgliedsstaaten fair verteilt und für geordnete und rechtsstaatliche Verfahren sorgt.

Anlässlich der morgigen Plenardebatte am Freitag, dem 12. Februar 2021, in der sich der Bundestag im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes (1. Lesung) mit einer weiteren Auszahlung eines Kinderbonus befasst, erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik der grünen Bundestagsfraktion:

Auch 2021 soll es einen Kinderbonus in Form einer Einmalzahlung zur Entlastung von Familien geben. Schon wieder werden geflüchtete Kinder und Jugendliche aufgrund des Aufenthaltsstatus ihrer Eltern ausgeschlossen. Denn auch diesmal ist der Bonus an den Bezug von Kindergeld gekoppelt und dadurch die Hilfe nicht für jedes Kind vorgesehen. Nach den Versäumnissen aus dem letzten Jahr hatte ich von Bundesfamilienministerin Giffey ein Umdenken im Sinne der betroffenen Flüchtlingskinder erwartet. Beim angekündigten „familienpolitischen Wums“ gehen viele Familien mit Fluchthintergrund leer aus.

201217 Weihnachtsappell gefluechteteBeate Walter-Rosenheimer hat - wie viele andere Kolleg*innen - einen interfraktionellen Weihnachtsapell zur Lage auf den griechischen Inseln unterschrieben. Der Appell wurde von Vertreter*innen aller demokratischen Fraktionen verfasst. 
In diesem Appell wird die Bundesregierung aufgefordert...

Anlässlich der heute veröffentlichten Studie von UNICEF Deutschland und dem Deutschen Institut für Menschenrechte erklärt Beate Walter-Rosenheimer Sprecherin für Jugendpolitik der grünen Bundestagsfraktion: 

Die Zeiten der Corona-Pandemie sind eine besonders gefährliche Zeit für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Erst-und Gemeinschaftsunterkünften, da sie mehrfachen Gefahren und Benachteiligungen ausgesetzt sind. Kinder und Jugendliche werden nicht ausreichend vor Gewalt geschützt, 
flächendeckende Hygiene- oder Schutzstandards können nicht umgesetzt und eingehalten werden und Heranwachsende 
und ihre Familien haben fast keinen Zugang zu den Angeboten der Kinder-und Jugendhilfe, obwohl diese Hilfen und Unterstützungsleistungen dringend notwendig sind. 

Nicht länger hinnehmbar ist, dass die Kinder- und Jugendhilfen erst bei akuter Kindeswohlgefährdung greift und es für traumatisierte Kinder oft keine angemessene Unterstützung gibt. Das ist eine wirklich traurige Realität, die endlich thematisiert und angegangen werden muss.

Heute wurde der 12. Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgestellt . Berichterstatterin für die Grüne Bundestagsfraktion war Beate Walter-Rosenheimer. Sie hatte kritische Fragen an die Staatsministerin.

In dem Bericht, der am 3. Dezember 2019 veröffentlicht wurde, werden wiederholt die stark eingeschränkten Integrationsmöglichkeiten für begleitete Kinder und Jugendliche in Aufnahmeeinrichtungen ersichtlich.

Zum Brand in Moria erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik der grünen Bundestagsfraktion: 

Ich bin zutiefst erschüttert über die Bilder aus Moria. Der Brand hat die letzten Habseligkeiten der geflüchteten Menschen zunichte gemacht. Wie viel Trauma und Leid sollen die Menschen noch ertragen?  

Die Situation für Kinder und Jugendliche ist besonders belastend. Sie können weder am regulären Unterricht teilnehmen noch stehen Räumlichkeiten oder Möglichkeiten zum Spielen zur Verfügung. Zusätzlich sehen sie die Überforderung und die Hilflosigkeit ihrer Eltern, die sich in dieser Situation nicht voll ihren Kindern zuwenden können. 

Europa hat versagt, indem es die Augen verschlossen und die Menschen ihrem Schicksal überlassen hat. 

200306 idomeni1Wenn Menschen in Not sind muss man helfen!

Gestern ein Trauerspiel im Bundestag. Unser Grüner Antrag, 5000 besonders betroffene Menschen wie Kinder, Schwangere, Kranke aufzunehmen, wurde abgelehnt. Wieviel menschliche Kälte hinter politischem Kalkül. Angstmacherei und Chaos.

Es geht auch anders: viele unserer Kommunen sind bereit, diese Menschen aufzunehmen. #wirhabenplatz

Aus aktuellem Anlass hier einige Fotos aus Griechenland.

190412 Sharepic Osterappell twitter und instapostAllein 2018 sind laut Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks mindestens 2.275 Menschen bei dem Versuch, das Mittelmeer zu überqueren, ertrunken. Die tatsächliche Zahl der Todesopfer dürfte deutlich höher sein. Das Sterben an den Grenzen Europas erschüttert uns zutiefst und wir sind vereint in dem Streben, diese humanitäre Katastrophe unverzüglich zu beenden und das Menschenrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.

Ich freue mich deshalb sehr, dass wir gemeinsam den Osterappell auf den Weg gebracht haben. Der Appell wurde heute Morgen von Vertreter*innen aller Fraktionen der Presse vorgestellt. Hier finden Sie den Appell im Wortlaut mit den Unterschriften.

Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD die Einrichtung von AnkERZentren vereinbart. Als Begründung wird auf die Beschleunigung des Asylverfahrens durch die Zentralisierung von zuständigen Behörden hingewiesen. Auch geflüchtete Heranwachsende - begleitete Kinder und Jugendliche mit ihren Familien sowie unbegleitete junge Menschen sollen lin AnkER-Zentren untergebracht werden, bis ihre Bleibeperspektive, Identität, wie auch ihr Alter geklärt sind.

Als Mitgliedsstaat der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 sowie als Mitglied der EU und des Europarats hat sich Deutschland verpflichtet, bei allen politischen Entscheidungen und Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.

Ob das auch in den geplanten Einrichtungen gilt, wollte Beate Walter-Rosenheimer vom Bundesinnenministerium wissen. Die Antwort der Bundesregierung ist leider erschreckend. 

Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete: Die Regierung lässt Dutzende Fragen unbeantwortet  (SZ, 13.07.2018)

Ein Treffen mit Jugend-, Kinder- und Familienverbänden

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Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung lässt in Sachen Jugendpolitik die wesentlichen Fragen unbeantwortet. Wie sollen Jugendarmut und die steigende Wohnungslosigkeit von Jugendlichen in Deutschland bekämpft werden? Wie können die Interessen junger Menschen in der Zukunft abgesichert werden? Wie können sie teilhaben und wie können geflüchtete Kinder und Jugendliche mit ohne ihre Familien in Zukunft geschützt und integriert werden?

Zur heutigen Abstimmung des Bundestages über die weitere Einschränkung des Familiennachzugs für Flüchtlinge erklärt Beate Walter-Rosenheimer, jugendpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion und damit zuständig für junge Flüchtlinge, sowie zuständige Grüne Bundestagsabgeordnete für den Wahlkreis Ingolstadt: 

Union und SPD ziehen beim Grundrecht auf gemeinsames Zusammenleben der Familie faktisch eine Obergrenze von 1000 Personen pro Monat. Das ist völkerrechtswidrig und es ist schäbig gegenüber den Menschen, die zwei Jahre lang dem Versprechen vertraut haben, sie könnten ihre Familien jetzt nachholen. 

Zur Vorstellung der Halbzeitbilanz „Initiative durch Ausbildung und Arbeit“ in Bayern erklärt Beate Walter-Rosenheimer:

Die Wirtschaft, vor allem kleine und mittelständische Betriebe, suchen händeringend Auszubildende. Aber in Bayern werden ausbildungs- und arbeitsfähige junge Menschen zu Untätigkeit verdammt. Es ist unbegreiflich, warum die 3+2-Regelung in Bayern nicht konsequent umgesetzt wird.

Als erstes Schwerpunktthema ihrer Vorsitzzeit in der Kinderkommission hat Beate Walter-Rosenheimer die Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen unter die Lupe genommen. Lesen Sie hier die komplette Stellungnahme.

Junge Flüchtlinge kommen mit sehr unterschiedlichen Geschichten und Biografien in Deutschland an. Viele eint aber, dass sie eine gefährliche Flucht aus einer lebensbedrohlichen Situation hinter sich haben. Sie haben fast alles Vertraute verloren und häufig Dinge erlebt, die sie den Rest ihres Lebens verfolgen werden.

Thema der ersten Sitzung der Kinderkommission am 30. November 2016 unter Vorsitz von Beate Walter-Rosenheimer war „Kinderrechte in Flüchtlingsunterkünften“.

Warum dieses Thema? Kinder haben spezielle Rechte, auf die sich die Bundesrepublik mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat. Während der Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften spielt die Einhaltung dieser Kinderrechte in der Realität oft jedoch keine Rolle. Immer wieder werden die Zustände in den Einrichtungen angeprangert. Aus diesem Grund lud Beate Walter-Rosenheimer als Vorsitzende der Kinderkommission verschiedene Expert*innen zum Austausch ein.

Zur gestrigen Vereinbarung der bayerischen Staatsregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zur finanziellen Unterstützung der Kommunen bei der Betreuung von jungen volljährigen Geflüchteten erklärt Beate Walter-Rosenheimer:

Die Abmachung geht wieder einmal an den Bedürfnissen junger Geflüchteter vorbei. Die Bayerische Staatsregierung hat den Kommunen die Übernahme eines kleinen Teils der Kosten bei der Betreuung junger Volljähriger durch die Jugendhilfe zugesagt. Aber: Die pauschale Erstattung von 40 Euro pro Tag und Flüchtling für 2017 ist viel zu wenig und ignoriert den individuellen Hilfebedarf.

Lesen Sie hier Beate Walter-Rosenheimers persönliche Erklärung warum sie dem Gesetzespaket der Bundesregierung nicht zugestimmt hat

Namentliche Abstimmung am 15.10. zum Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (BT-Drucksache 18/6185)

Über mich

Schön, dass Sie hier sind und sich über meine Arbeit informieren wollen. Herzlich willkommen!

Seit 2012 bin ich Mitglied der Grünen Bundestagsfraktion. Als Abgeordnete kämpfe ich vor allem für Verbesserungen und positive Veränderungen für Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Das ist der Antrieb meiner politischen Arbeit.

In meiner Zeit als jugendpolitische Sprecherin zum Beispiel für Kinder psychisch kranker Eltern, wohnungslose junge Menschen oder queere Jugendliche.  

Seit dieser Wahlperiode bin ich Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und im Petitionsausschuss. Und auch da setze ich mich mit aller Kraft für Menschen ein, die politische Aufmerksamkeit und Unterstützung dringend brauchen. 

Erfahren Sie mehr über mich

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