Thema der ersten Sitzung der Kinderkommission am 30. November 2016 unter Vorsitz von Beate Walter-Rosenheimer war „Kinderrechte in Flüchtlingsunterkünften“.

Warum dieses Thema? Kinder haben spezielle Rechte, auf die sich die Bundesrepublik mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet hat. Während der Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften spielt die Einhaltung dieser Kinderrechte in der Realität oft jedoch keine Rolle. Immer wieder werden die Zustände in den Einrichtungen angeprangert. Aus diesem Grund lud Beate Walter-Rosenheimer als Vorsitzende der Kinderkommission verschiedene Expert*innen zum Austausch ein.

Claudia Kittel und Dominik Bär von der Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention beim Deutschen Menschenrechtsinstitut stellten die Ergebnisse einer Studie vor, die sie in zwei Gemeinschaftsunterkünften durchgeführt hatten. Sie betonten, dass die Lage in den Unterkünften sehr unterschiedlich und eine allgemeine Aussage daher oft nicht möglich sei. Verbesserungen im Sinne der Kinder seien aber dringend erforderlich, so zum Beispiel bei der regelmäßigen Versorgung von Kleinkindern mit ausreichend Lebensmitteln. Das Problem: In den Unterkünften dürfe oft nicht selbst gekocht werden. Gleichzeitig ist die Zahl der täglichen Mahlzeiten auf drei begrenzt. Das sei nicht kindgerecht, da insbesondere Kleinkinder regelmäßige Zwischenmahlzeiten benötigen.  

Romeo Franz, Geschäftsführer der Hildegard-Lagrenne-Stiftung, stellte die Ergebnisse einer Studie vor, welche die Stiftung vor einigen Monaten in der "Ankunfts- und Rückführungseinrichtung" in Bamberg (ARE II) hat durchführen lassen. Hier sollten Menschen untergebracht werden, die in der Regel aus den sogenannten sicheren Herkunftsländern stammen und deren Abschiebung absehbar sei. Neben der schlechten Versorgung der Kleinkinder mit ausreichend Nahrungsmitteln und der fehlenden Privatsphäre kritisierte Romeo Franz vor allem die eklatante Diskriminierung im Bereich des Bildungszugangs, da in der Einrichtung nur eine völlig unzureichende und trotzdem oft Monate währende Minimalbeschulung stattfände.

Mathias Hamann von der Berliner Stadtmission berichtete zusätzlich aus der Praxis in den Unterkünften, die er betreut. Er beklagte die sehr begrenzten personellen Ressourcen bei der Betreuung und Unterbringung. Oft seien auch die Eltern der geflüchteten Kinder traumatisiert. Eine adäquate Personalabdeckung mit psychologisch geschultem Personal sei aber nicht in ausreichendem Maße vorgesehen. Zudem müssten seiner Erfahrung nach alle Projekte und Programme zur Aufklärung von Geflüchteten auch räumlich in den Flüchtlingsunterkünften selbst ansetzen um die Menschen dort abzuholen, wo sie sind. 

Die Kinderkommission befasst sich auch in den beiden kommenden Sitzungen mit der Situation geflüchteter Kinder, einmal zum Thema „Kinderrechte im Asylverfahren“ und einmal zu „Kinderrechte bei unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten“. 

 

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