Anlässlich der morgigen Plenardebatte am Freitag, dem 12. Februar 2021, in der sich der Bundestag im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes (1. Lesung) mit einer weiteren Auszahlung eines Kinderbonus befasst, erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik der grünen Bundestagsfraktion:
Auch 2021 soll es einen Kinderbonus in Form einer Einmalzahlung zur Entlastung von Familien geben. Schon wieder werden geflüchtete Kinder und Jugendliche aufgrund des Aufenthaltsstatus ihrer Eltern ausgeschlossen. Denn auch diesmal ist der Bonus an den Bezug von Kindergeld gekoppelt und dadurch die Hilfe nicht für jedes Kind vorgesehen. Nach den Versäumnissen aus dem letzten Jahr hatte ich von Bundesfamilienministerin Giffey ein Umdenken im Sinne der betroffenen Flüchtlingskinder erwartet. Beim angekündigten „familienpolitischen Wums“ gehen viele Familien mit Fluchthintergrund leer aus.Geflüchtete Familien in Sammelunterkünften sind ohnehin schon von Armut und Exklusion bedroht und werden durch die Beschränkungen der Corona-Pandemie noch weiter ins Abseits gedrängt. Fehlende technische Ausstattung für Distanzunterricht und nicht vorhandene Rückzugsmöglichkeiten zum Lernen infolge von beengten Wohnraumraumverhältnisse hängen Kinder und Jugendliche noch zusätzlich in Sachen Bildung ab. Von Bildungsgerechtigkeit keine Spur.
Anstatt geflüchteten Kindern und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit zukommen zu lassen und die Anspruchsvoraussetzungen für den Kinderbonus entsprechend auszugestalten, wird ihre Situation ignoriert. Das ist unverständlich, ungerecht und negiert auch die UN-Kinderrechtskonvention. Hier ist ein Recht auf Bildung ebenso verankert, wie das Diskriminierungsverbot. Die heute beschlossene Regelung behandelt aber weder alle Kinder gleich noch ist sie sozial gerecht.
Ich fordere die Bundesregierung auf, hier umgehend nachzubessern, damit der Kinderbonus für jedes Kind zugänglich wird.