Anlässlich der unzureichenden Antwort der Bundesregierung auf Beate Walter-Rosenheimers schriftliche Fragen zur Rücküberstellung von Geflüchteten trotz fehlerhafter oder fehlender Bescheide erklärt die Bundestagsabgeordnete:
Nach der Dublin III-Verordnung müssen Flüchtlinge ihre Asylanträge in dem Staat stellen, in dem sie zuerst einreisen. Reisen sie ohne das zu tun in ein anderes EU Land ein, erhalten sie in der Regel einen Bescheid zur Rücküberführung in das ursprüngliche Einreiseland.
Fallou M., der in einer Karlsfelder Flüchtlingsunterkunft lebte, wurde Anfang Juni ohne einen solchen Bescheid zu erhalten nach Italien zurückgebracht. Die Rücküberführung kam für ihn überraschend und er konnte sie nicht anfechten. Das ist rechtswidrig.