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Heute stimmte der Deutsche Bundestag über das sogenannte Sicherheitspaket ab. Dieses „Sicherheitspaket“ hatte die Koalition nach dem mutmaßlich islamistischen Messeranschlag in Solingen vom 23. August beschlossen, mit dem Ziel die innere Sicherheit in Deutschland zu verbessern. 
Lesen Sie hier die Persönliche Erklärung im Wortlaut.

Zur namentlichen Abstimmung über die Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Inneres und Heimat zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE „Genfer Flüchtlingskonvention verteidigen – Asylrecht in der Europäischen Union sichern” (BT-Drucksache 20/6902) hat Beate Walter-Rosenheimer eine persönliche Erklärung abgegeben: 

Abstimmungen über die Rechte schutzsuchender Menschen gehören zu den Entscheidungen, die unzweifelhaft das Gewissen und die moralische Verantwortung eines jeden Einzelnen betreffen.
Jede dieser Entscheidungen hat direkte Auswirkungen auf das Leben und die Zukunft von Menschen, die in Deutschland und der Europäischen Union Schutz und Hilfe suchen.

Im Koalitionsvertrag hat sich die Ampel-Koalition auf eine menschenrechtsorientierte Flüchtlingspolitik verständigt, die die Lage an den Außengrenzen verbessert und die Verantwortung bei der Aufnahme von Geflüchteten unter den Europäischen Mitgliedsstaaten fair verteilt und für geordnete und rechtsstaatliche Verfahren sorgt.

Zur heutigen Abstimmung "Änderung des Atomgesetzes" im Bundestag erklärt Beate Walter-Rosenheimer MdB:

Atomkraft ist und bleibt eine Hochrisikotechnologie. Deutschland hat sich aus guten Gründen entschlossen, aus der Atomkraft auszusteigen. Auch die aktuelle Energiekrise in Folge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine ändert nichts daran, dass alle grundsätzlichen Probleme der Atomkraft wie Sicherheitsrisiken, ungelöste Endlagerfrage und fehlende Wirtschaftlichkeit weiterhin gelten.

Atomkraft ist die Vergangenheit, nicht die Zukunft unserer Energieversorgung.

Heute wurde im Bundestag über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) abgestimmt. Für den Gesetzentwurf der Bundesregierung stimmten 388 Abgeordnete, dagegen waren 277. 

Aus Sicht von Beate Walter-Rosenheimer und der Grünen Bundestagsfraktion wären wirksamere Instrumente zur Pandemiebekämpfung nötig gewesen. 
Allerdings wären bei Nichtzustimmung die Schutzmaßnahmen einfach ausgelaufen, was vor allem in Hinblick auf besonders schutzbedürftige Menschen verantwortungslos gewesen wäre. 

Zur Abstimmung hat Beate Walter-Rosenheimer zusammen mit anderen Abgeordneten der Grünen Bundestagsfraktion folgende persönliche Erklärung abgegeben:

Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften

Die Corona-Lage in unserem Land ist weiterhin besorgniserregend.
Die Pandemie ist nicht beendet, ihr weiterer Verlauf wird durch viele Faktoren bestimmt: Der erneut starke Anstieg der Neuinfektionen bereitet uns Sorgen, täglich werden neue Höchstmarken erreicht.
Es ist anzunehmen, dass sich diese Entwicklung aufgrund der Ausbreitung der BA.2-Variante (Omikron-Subvariante) noch weiter fortsetzen wird. Auch die Belastung der Krankenhäuser wächst wieder spürbar an, zudem kämpfen sie mit großen Personalausfällen durch Krankheit und Quarantäne. Diese Faktoren setzen das Gesundheitswesen erheblich unter Druck, es drohen regionale Überlastungen.
Erste Anzeichen werden im Südwesten Deutschlands bereits sichtbar, wo es erneut zur Absage elektiver Eingriffe kommt. Gleichzeitig gerät die Impfkampagne mit unter 100.000 verabreichten Impfdosen am Tag immer weiter ins Stocken.

Angesichts der Lage hätte ich mir bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine bessere Balance zwischen einer Öffnungsperspektiven, einem umfangreicheren Basisschutz und der Beibehaltung von deutlich mehr Maßnahmen gewünscht. Aus unserer Sicht sollte Politik nicht nur reagieren, sondern vorausschauend auf die Entwicklung der Infektionslage ausgerichtet sein. 

Erklärung der Abgeordneten nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundesages zum Abstimmungsverhalten zu TOP 1 über das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite: 

Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der COVID 19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen.

Mit der heutigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes definieren wir als Parlament den Zweck, an dem solche Maßnahmen von den Gerichten gemessen werden müssen, nämlich die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens.

Wir verpflichten die Bundesländer, ihre Entscheidungen über Maßnahmen zu begründen und befristen die Geltung solcher Rechtsverordnungen auf vier Wochen.

Nach unserer Verfassung sind solche Eingriffe in Grundrechte nur im Rahmen einer gesetzlichen Grundlage möglich. Unsere Verfassung verlangt aber auch, dass diese Grundlage nicht nur der Zustimmung des Bundestags, sondern auch des Bundesrats bedarf.

Daher hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Konsens über Verbesserungen gesucht: Mit den Bundesländern, in denen wir Verantwortung tragen. Und mit der Koalition.

So konnten über die Pflicht zur Begründung und Befristung der Eingriffe hinaus weitere, für mich wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsentwurf der Koalition erreicht werden.

Zur heutigen Abstimmung über das Bundesteilhabegesetz erklären Beate Walter-Rosenheimer und andere Mitglieder der Grünen Bundestagsfraktion:

Seit bekannt wurde, welche Neuregelungen die große Koalition mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) treffen möchte, protestierten Menschen mit und ohne Behinderungen: Sie haben sich vor dem Reichstag ans Ufer der Spree gekettet, wochenlang vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales protestiert, für die erfolgreichste ihrer zahlreichen Petitionen mehr als 330.000 Unterzeichnende gefunden und zu Tausenden im ganzen Land protestiert. Sie haben damit ihren Protest gegen ein Gesetz zum Ausdruck gebracht, das die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur in wenigen Bereichen stärkt und mit dem viele behinderte Menschen nicht wie versprochen besser, sondern teils sogar schlechter da stehen als bisher.

Bei der heutigen Abstimmung über die Erteilung eines Bundeswehrmandats für einen Einsatz in Syrien hat Beate Walter-Rosenheimer mit Nein gestimmt. Hier ihre persönliche Erklärung zu ihrem Abstimmungsverhalten:

Am 6. November 2015 debattierte der Deutsche Bundestag über das Thema Sterbehilfe. Danach wurde über mehrere interfraktionelle Gesetzentwürfe zur Suizidbegleitung abgestimmt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob und wie die Beihilfe zur Selbsttötung neu geregelt werden muss. Zu ihrer Gewissensentscheidung alle vorliegenden Gesetzentwürfe abzulehnen erklärt Beate Walter-Rosenheimer:

Lesen Sie hier Beate Walter-Rosenheimers persönliche Erklärung warum sie dem Gesetzespaket der Bundesregierung nicht zugestimmt hat

Namentliche Abstimmung am 15.10. zum Entwurf eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes (BT-Drucksache 18/6185)

Ich werde dem Antrag der Bundesregierung heute nicht zustimmen. Als begeisterte Europäerin ist mir diese Entscheidung nicht leicht gefallen.

Lesen Sie hier meine ausführliche Begründung.

Über mich

Schön, dass Sie hier sind und sich über meine Arbeit informieren wollen. Herzlich willkommen!

Seit 2012 bin ich Mitglied der Grünen Bundestagsfraktion. Als Abgeordnete kämpfe ich vor allem für Verbesserungen und positive Veränderungen für Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Das ist der Antrieb meiner politischen Arbeit.

In meiner Zeit als jugendpolitische Sprecherin zum Beispiel für Kinder psychisch kranker Eltern, wohnungslose junge Menschen oder queere Jugendliche.  

Seit dieser Wahlperiode bin ich Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und im Petitionsausschuss. Und auch da setze ich mich mit aller Kraft für Menschen ein, die politische Aufmerksamkeit und Unterstützung dringend brauchen. 

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