Am 6. November 2015 debattierte der Deutsche Bundestag über das Thema Sterbehilfe. Danach wurde über mehrere interfraktionelle Gesetzentwürfe zur Suizidbegleitung abgestimmt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob und wie die Beihilfe zur Selbsttötung neu geregelt werden muss. Zu ihrer Gewissensentscheidung alle vorliegenden Gesetzentwürfe abzulehnen erklärt Beate Walter-Rosenheimer:
Ich habe heute im Bundestag zu allen vorgelegten Gesetzentwürfe mit „nein“ gestimmt. Jeder dieser Gesetzentwürfe würde in meinen Augen zu einer Verschärfung der aktuellen Rechtslage bei der Beihilfe zum Suizid führen. Die Entscheidung über Hilfe für sterbende Menschen ist ein hochsensibles und emotionales Thema. Niemand macht sich das leicht.
Wir sind als Abgeordnete unserem Gewissen verpflichtet. Darum respektiere ich es, wenn andere Abgeordnete hier anders entscheiden. Wir sollten aber auch bei gut gemeinten Gesetzentwürfen darauf achten, keine Regelungen zu treffen oder neue Straftatbestände einzuführen, welche die Situation für betroffene Menschen verschlechtert.
Mein Gewissen sagt mir, dass Menschen, die, aus welchen Gründen auch immer, eine Beendigung ihres Lebens in Betracht ziehen, immer uneingeschränkten Zugang zu ergebnisoffener Beratung und Unterstützung haben müssen. Wen die Betroffenen hier ins Vertrauen ziehen, muss ihnen selbst überlassen sein. Das darf der Gesetzgeber nicht vorschreiben. Der Weg zu Ärzten und seriös beratenden Vereinen muss im Sinne der betroffenen Menschen offen bleiben.