Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften
Die Corona-Lage in unserem Land ist weiterhin besorgniserregend.
Die Pandemie ist nicht beendet, ihr weiterer Verlauf wird durch viele Faktoren bestimmt: Der erneut starke Anstieg der Neuinfektionen bereitet uns Sorgen, täglich werden neue Höchstmarken erreicht.
Es ist anzunehmen, dass sich diese Entwicklung aufgrund der Ausbreitung der BA.2-Variante (Omikron-Subvariante) noch weiter fortsetzen wird. Auch die Belastung der Krankenhäuser wächst wieder spürbar an, zudem kämpfen sie mit großen Personalausfällen durch Krankheit und Quarantäne. Diese Faktoren setzen das Gesundheitswesen erheblich unter Druck, es drohen regionale Überlastungen.
Erste Anzeichen werden im Südwesten Deutschlands bereits sichtbar, wo es erneut zur Absage elektiver Eingriffe kommt. Gleichzeitig gerät die Impfkampagne mit unter 100.000 verabreichten Impfdosen am Tag immer weiter ins Stocken.
Angesichts der Lage hätte ich mir bei der Änderung des Infektionsschutzgesetzes eine bessere Balance zwischen einer Öffnungsperspektiven, einem umfangreicheren Basisschutz und der Beibehaltung von deutlich mehr Maßnahmen gewünscht. Aus unserer Sicht sollte Politik nicht nur reagieren, sondern vorausschauend auf die Entwicklung der Infektionslage ausgerichtet sein. Dringend erforderlich wäre es insbesondere gewesen, an der Maskenpflicht in Innenräumen als Basisschutzmaßnahme festzuhalten und neben der Testpflicht auch die Maskenpflicht in Schulen beizubehalten.
Ich stimme dem Gesetzentwurf nur zu, da anderenfalls ab dem 20. März ausnahmslos alle Maßnahmen wegfallen würden. Die Länder hätten dann überhaupt keine vorbeugende Handhabe mehr, um das Infektionsgeschehen abzubremsen und die Bevölkerung zu schützen.
In den Verhandlungen konnten wir zumindest wirksame Maßnahmen zum Schutz besonders älterer und pflegebedürftiger Menschen erreichen: ein Teil der Regelungen in Einrichtungen für besonders schutzbedürftige Menschen wird fortgeführt und ein weiter hohes Schutzniveau gesichert. Wir haben die Maskenpflicht auf Arztpraxen, Rettungsdienste, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, Tageskliniken, sowie Einrichtungen der Obdachlosenhilfe ausgeweitet. Auch bei den Hygienekonzepten konnten wir nachbessern.
Wir lassen Familien mit Kindern nicht hängen. Daher werden die Corona-Regelungen beim Kinderkrankengeld sowie für Entschädigungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes nochmals verlängert.
Mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz bleiben präventive Basismaßnahmen sowie Schutzmaßnahmen in Regionen mit stärkerem Infektionsgeschehen (sogenannte Hotspots) möglich. Zu den Basismaßnahmen gehören die Maskenpflicht im ÖPNV sowie bundesweit für den Fern- und Flugverkehr und die Masken- und Testpflicht insbesondere in Krankenhäusern, Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Betreuungseinrichtungen für Ältere und Menschen mit Behinderungen.
Für Hotspots ist ein gesonderter Beschluss des jeweiligen Landtages notwendig, damit dort über Basisnahmen hinausgehende Maßnahmen, wie etwa eine umfassendere Maskenpflicht, Nachweispflichten („G-Regelungen“), Abstandsgebote und Hygieneauflagen für bestimmte Betriebe, Gewerbe und Einrichtungen erlassen werden können. Dabei kann eine Gebietskörperschaft sowohl einen Landkreis, ein Stadtgebiet oder das gesamte Bundesland umfassen. Einige Bundesländer haben bereits angekündigt die Hotspot-Regelung auf das gesamte Landesgebiet anwenden zu wollen.
Jetzt sind die Länder gehalten, Anschlussregelungen in den Landtagen zu beschließen, die das Fortgelten wichtiger Schutzmaßnahmen sicherstellen.
Die Pandemie ist nicht vorbei. Wir werden die Entwicklungen der kommenden Wochen und Monate sehr genau beobachten und auch mit Blick auf den Sommer und Herbst wenn nötig Nachbesserungen einfordern.
Beate Walter-Rosenheimer, MdB