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Anlässlich der U 18-Europawahl am 17. Mai erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik: 

Jugendliche sind politisch. 2019 mehr denn je, wie die „Fridays for Future“-Bewegung in den letzten Monaten deutlich gemacht hat. Die U18-Wahl zeigt regelmäßig, welche Themen Jugendlichen, die noch kein Stimmrecht haben, wirklich unter den Nägeln brennen. Darum ist die U18-Wahl auch so wichtig.

Die Wahl ermutigt junge Menschen zur Auseinandersetzung mit Europa und lädt ein, eigene Fragen zu formulieren. Deshalb ist sie ein wichtiger konkreter Beitrag zur politischen Bildung. 

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung: 

Das Kabinett hat heute den lang erwarteten Beschluss gefasst, mit dem das Berufsbildungsgesetz geändert werden soll. Hier findet sich viel Klein-Klein. Damit wird wieder  eine Chance vertan. 

Klein fällt unter anderem die Mindestausbildungsvergütung aus. Nur wenige Azubis profitieren davon. 515 Euro im ersten Jahr oder noch weniger bekommen ohnehin nur noch wenige Azubis in wenigen Branchen, meist im Handwerk. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf unsere schriftliche Frage vom Februar 2019. Lesen Sie hier die Antwort im Wortlaut.

Zum Berufsbildungsbericht des Bundesinstituts für Berufliche Bildung (BiBB), den Bildungsministerin Karliczek heute vorgestellt hat, erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung der Grünen Bundestagsfraktion: 

"Same procedure as every year", so möchte man fast sagen, wenn es nicht so ernst und ernüchternd wäre: Wie auch schon in den vergangenen Jahren gibt es nicht genügend Ausbildungsplätze für die Jugendlichen, die ins Berufsleben starten wollen. Und noch immer stimmt das "Matching" nicht, "Angebot und Nachfrage" auf dem Ausbildungsmarkt passen häufig nicht zusammen.

Zum Vorschlag zur Mindestausbildungsvergütung, der zwischen dem Gewerkschaftschef Reiner Hoffmann und dem Arbeitgeberverbandspräsidenten Ingo Kramer ausgehandelt wurde, erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für berufliche Bildung: 

Der monatelange Streit um die Höhe der Mindestausbildungsvergütung scheint beigelegt. Statt der im Regierungsentwurf zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes vorgesehenen 504 Euro sollen es nun 515 Euro sein. Der Kompromiss kommt in dieser Höhe daher wie ein verspäteter Aprilscherz.

Anlässlich der Veröffentlichung der Bertelsmann-Studie zur Weiterbildung in Deutschland erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung und Obfrau in der Enquetekommission für Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt: 

Deutschland braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Das lebensbegleitende Lernen ist Teil des öffentlichen Bildungsauftrags und muss besser gefördert werden. 

Es ist ein Armutszeugnis, dass die Weiterbildungsausgaben in den vergangenen zwanzig Jahren dramatisch gesunken sind, während in der ganzen Republik die Fachkräfte fehlen.

Jede zweite Person in Deutschland arbeitet bereits zwei Jahre nach dem Berufsabschluss nicht mehr im gleichen Bereich. Das zeigt, wie wichtig Weiterqualifizierung und lebensbegleitendes Lernen heute sind. Dafür muss Geld zur Verfügung gestellt werden. Besonders Menschen ohne Beschäftigung benötigen Qualifizierung statt Druck, in eine Beschäftigung zu wechseln, die nicht ihrem Qualifikationsniveau entspricht.

Weiterbildung muss Vorfahrt vor Vermittlung um jeden Preis haben.

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