Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD die Einrichtung von AnkERZentren vereinbart. Als Begründung wird auf die Beschleunigung des Asylverfahrens durch die Zentralisierung von zuständigen Behörden hingewiesen. Auch geflüchtete Heranwachsende - begleitete Kinder und Jugendliche mit ihren Familien sowie unbegleitete junge Menschen sollen lin AnkER-Zentren untergebracht werden, bis ihre Bleibeperspektive, Identität, wie auch ihr Alter geklärt sind.
Als Mitgliedsstaat der UN-Kinderrechtskonvention von 1989 sowie als Mitglied der EU und des Europarats hat sich Deutschland verpflichtet, bei allen politischen Entscheidungen und Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.
Ob das auch in den geplanten Einrichtungen gilt, wollte Beate Walter-Rosenheimer vom Bundesinnenministerium wissen. Die Antwort der Bundesregierung ist leider erschreckend.
Auch die Süddeutsche Zeitung berichtete: Die Regierung lässt Dutzende Fragen unbeantwortet (SZ, 13.07.2018)