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Dazu frage ich die Bundesregierung...

Im Bundestag finden zur Zeit die sogenannten Haushaltswochen statt. Es gibt viele Beratungen dazu, die verschiedenen Ressorts und die verschiedenen Fraktionen diskutieren über die Ausgaben des Bundes.

Auch meine Ressorts Bildung und Familie. Wir Grüne als Oppositionspartei schauen genau hin, wieviel Geld für was ausgegeben werden soll. Und sagen auch klar, wofür wir es ausgeben würden. Wo wir mitgehen und wo wir es gern anders hätten. Das machen wir mit verschiedenen Anträgen klar. 

Ein Beispiel für meine parlamentarische Arbeit dazu: In diesem aktuellen Haushalt werden die Mittel im Programm  "Demokratie leben!"  um 35 auf 150 Millionen Euro erhöht. Das finde ich in Zeiten des zunehmenden Rechtsrucks richtig und wichtig. Gerade junge Menschen müssen aufgeklärt, stark gemacht und vor rechten Ideologien geschützt werden.

Demokratie-und Menschenfeindlichkeit haben viele Facetten und kommen oft durch die Hintertür. Das muss deutlich aufgezeigt werden. 

201126 rede familien kinderBeate Walter-Rosenheimer hat in der heutigen Bundestagsdebatte zum Thema Familienpolitik/Kinder für die Grüne Bundestagsfraktion gesprochen: 

Kindern, allen Kindern, eine Zukunft geben, optimale Bedingungen schaffen, wie sie ins Leben starten, ein gutes Aufwachsen sicherstellen, das ist für uns Grüne eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit.

Gute Familienpolitik muss von mehreren Seiten angegangen werden. Da ist zunächst einmal das große Thema Kinderarmut. Und es ist ein Skandal, dass in einem so wohlhabenden Land wie Deutschland mindestens jedes siebte Kind in Armut aufwächst. Die Zahlen sind aus vielen Studien bekannt. Der noch viel größere Skandal ist aber, dass daran nicht wirklich etwas geändert wird.

Das wollen wir Grünen so nicht länger hinnehmen. Es darf nicht mehr das größte Armutsrisiko sein, allein Kinder groß zu ziehen.

Sehen Sie hier die Rede in voller Länge.

Erklärung der Abgeordneten nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundesages zum Abstimmungsverhalten zu TOP 1 über das Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite: 

Wir befinden uns mitten in der zweiten Welle der COVID 19-Pandemie. Um diese zu brechen und eine Überlastung unseres Gesundheitssystems abzuwenden, brauchen wir evidenzbasierte, erforderliche und verhältnismäßige Maßnahmen.

Mit der heutigen Änderung des Infektionsschutzgesetzes definieren wir als Parlament den Zweck, an dem solche Maßnahmen von den Gerichten gemessen werden müssen, nämlich die Wahrung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens.

Wir verpflichten die Bundesländer, ihre Entscheidungen über Maßnahmen zu begründen und befristen die Geltung solcher Rechtsverordnungen auf vier Wochen.

Nach unserer Verfassung sind solche Eingriffe in Grundrechte nur im Rahmen einer gesetzlichen Grundlage möglich. Unsere Verfassung verlangt aber auch, dass diese Grundlage nicht nur der Zustimmung des Bundestags, sondern auch des Bundesrats bedarf.

Daher hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen den Konsens über Verbesserungen gesucht: Mit den Bundesländern, in denen wir Verantwortung tragen. Und mit der Koalition.

So konnten über die Pflicht zur Begründung und Befristung der Eingriffe hinaus weitere, für mich wesentliche Verbesserungen gegenüber dem Ursprungsentwurf der Koalition erreicht werden.

201118 abstimmung infektionsschutzgesetzDiese Berliner Sitzungswoche begann hektisch, nervös, eine große Aufregung lag in der Luft. Die Unruhe war zum Greifen spürbar und ist es immer noch. Das habe ich in dieser Form noch nicht oft erlebt. Hunderte von Emails haben mich erreicht. Anrufe im Büro im Viertelstundentakt. Manche sehr differenziert, von wirklich besorgten Menschen, manche einfach voller Verschwörungstheorien und aggressiven Angriffen rechts-populistischer Corona-Leugner, die jetzt ihre Stunde für gekommen halten.

Der Grund ist die heute im Bundestag anstehende Abstimmung des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen für ein "drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite".
Ganz schön sperriger Titel. Und es geht um eine ernste Sache, die tatsächlich von großer Bedeutung dafür ist, wie wir in den künftigen Wochen durch die Krise kommen. Es geht auch darum, dass mit diesem Gesetz Rechtssicherheit und Gerichtsfestigkeit erreicht werden soll, um den Anstieg von Intensivpatientinnen und Patienten zu verringern und  um eine Überlastung unserer Kliniken, unserer Ärzt*innen, unseres Pflegepersonals zu verhindern.

Unglaublich und besorgniserregend finde ich, dass es Gruppen von Menschen gibt, die dieses Gesetz auf eine Stufe stellen mit dem Ermächtigungsgesetz vom März 1933, dass sie die Bundesregierung auf eine Stufe mit damals stellen und damit absichtlich und wissentlich Unsicherheit, Misstrauen Angst und teilweise sogar Panik schüren. Da ist wirklich jede Verhältnismäßigkeit verloren gegangen.

Unser Antrag zu "Bildung für nachhaltige Entwicklung" heute im Plenum.

200917 rede bneEndlich und erstmalig befasst sich der Bundestag gestern und heute mit den UNESCO-Nachhaltigkeitszielen. Mit dabei war unser Antrag „Engagement gefragt – Implementierung und Weiterentwicklung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in Deutschland ab 2020“ (19/17796).

Weil wir den Belangen und Ideen von jungen Menschen eine Stimme geben wollen, haben wir ihn in Zusammenarbeit mit jungen engagierten Menschen entwickelt. Mit einem Jugendforum, das sich auf die Fahne geschrieben hat, an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) mitzuwirken. Für diesen wertvollen Input übrigens nochmal ganz herzlichen Dank.

Sehen Sie hier die Rede von Beate Walter-Rosenheimer

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