Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erklären Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik, und Luise Amtsberg, Sprecherin für Flüchtlingspolitik:
Familienministerin Schwesig missachtet das Kindeswohl. Nach den Plänen der Bundesregierung soll nur vierzehn Tage nach der Ankunft feststehen, wohin der junge Mensch verschoben wird. Das ist illusorisch. Eine Klärung des individuellen Bedarfs an medizinischer und psychologischer Betreuung ist da nicht möglich.
Der Gesetzentwurf stellt keine konkreten Anforderungen an eine geeignete Infrastruktur in der aufnehmenden Gemeinde. Gibt es Dolmetscher vor Ort? Ist die therapeutische Versorgung abgesichert? Wichtige Aspekte werden nicht geregelt. Das Kindeswohl bleibt da auf der Strecke.
Es ist wahr: Besonders betroffene Kommunen stehen bei der Aufnahme und Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge vor großen Herausforderungen. Hier müssen Bund und Länder einspringen. Eine Verteilung von minderjährigen Flüchtlingen darf es nur geben, wenn das Kindeswohl gesichert ist.