Zur heute veröffentlichten Studie der Hans-Böckler-Stiftung zur Vergütung während der Ausbildung kommentiert Beate Walter-Rosenheimer:
Auszubildende haben ein Recht auf faire Vergütung. Dieses Recht muss von Ost nach West und vom Friseurhandwerk bis zum Bauhauptgewerbe gelten. Um wieder mehr Jugendliche für eine Berufsausbildung zu begeistern, müssen Wirtschaft und Politik die Ausbildung endlich attraktiver machen. Dazu gehört auch eine angemessene Bezahlung.
Natürlich ist eine Ausbildung ein Lernverhältnis und nicht mit einer regulären Beschäftigung zu vergleichen. Richtig ist aber auch, dass Auszubildende immer älter werden und erst mit durchschnittlich 20 Jahren ins erste Lehrjahr starten. Ihnen muss grundsätzlich ein eigenständiges Leben möglich sein.
Das Argument, Azubis kosteten deutlich mehr als sie einbrächten, ist nicht immer ganz ehrlich. Denn gerade in Branchen, in denen Auszubildende besonders zum Unternehmensgewinn beitragen, ist die Lohntüte am Ende des Monats oft sehr schmal. Dort, wo aber starke Gewerkschaften gute Tarifabschlüsse erzielen, klappt´s meistens auch mit der vernünftigen Vergütung.
Um allen Auszubildenden ein eigenständiges Leben zu ermöglichen, wollen wir deshalb die Tarifautonomie stärken und dafür sorgen, dass Tarifverträge leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Damit in Zukunft aber auch wirklich keine Ausbildung mehr an finanziellen Hürden scheitert, brauchen wir ergänzend dazu eine Mindestausbildungs-vergütung, die als untere Haltelinie Vergütungen im Taschengeldbereich wirksam verhindert.