Statt kurz vor Mitte der Wahlperiode endlich mit Ergebnissen zu Weiterbildung und lebenslangem Lernen aufzuwarten, verbleibt die Regierung nach wie vor in wolkigen Ankündigungen. Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung im Wortlaut.
Mit der Kleinen Anfrage wollte Beate Walter-Rosenheimer bei der Bundesregierung folgendes erfragen:
- Einzelheiten zu der im Koalitionsvertrag angekündigten Nationalen Weiterbildungsstrategie
- Valide Daten zum Weiterbildungsbedarf und zur Weiterbildungsbeteiligung von Betrieben und Mitarbeitenden
- Valide Daten zur Weiterbildungsbeteiligung von Menschen ohne aktuelle Erwerbsarbeit (SGB II und SGB III)
- Einschätzung der Bundesregierung, wie Deutschland für das lebensbegleitende Lernen der kommenden Jahre gerüstet ist.
Die Antwort der Bundesregierung legt den Schluss nahe, dass hinter der „Strategie“ der Bundesregierung nichts Substantielles steckt: Sie beantwortet Fragen nach dem Qualifizierungsbedarf, der Weiterbildungsbeteiligung und den künftigen Anforderungen an Qualifizierungen nicht.
Dies legt nahe, dass die Bundesregierung entweder keine Antworten hat oder diese nicht öffentlich machen möchte.
Die Antwort zeigt einmal mehr die Planlosigkeit der Bundesregierung und insbesondere der Ministerin Karliczek. Zukunftsfeste Antworten auf drängende Fragen werden auf später vertagt. Doch mit Aufschieberitis werden wir die Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt, denen sich Beschäftigte heute stellen müssen, nicht lösen. Damit die Digitalisierung zur Chance wird, muss sich die Weiterbildungskultur grundlegend ändern. Wir müssen Weiterbildung weiterdenken.
Interessante Ergebnisse liefern allerdings die beigefügten Zahlen:
- Noch immer nehmen gerade Ältere deutlich weniger als andere an betrieblicher Weiterbildung teil. Daraus lässt sich ein klarer staatlicher Handlungsbedarf zur Fachkräftesicherung ableiten, der auch auf die Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit guten Qualifizierungsangeboten reagiert
- Die betriebliche Weiterbildungsbeteiligung von Menschen mit geringen Einkommen ist deutlich unterdurchschnittlich. Die Bildungsprämie, die für diesen Personenkreis gedacht ist, aber eine Selbstbeteiligung von 50% vorsieht, ist offensichtlich nicht die richtige Antwort auf das Problem.
- Im Rechtskreis des SGB III kommt nur jeder zehnte Arbeitslose in den Genuss von Weiterbildung und auch bei ihnen ist der Anteil der älteren Arbeitnehmer*innen weit unterdurchschnittlich.
- Dieser Befund spiegelt sich im Rechtskreis des SGB II, allerdings bei einer extrem niedrigen Weiterbildungsquote von gerade einmal rund 1%, wobei die Älteren fast unter die Wahrnehmbarkeitsgrenze fallen.
Lesen Sie hier dazu einen Artikel der Augsburger Allgemeinen.