In einer aktuellen und umfassenden Studie kommt das UN-Kinderhilfswerk UNICEF zu dem Fazit, dass die Interessen von Flüchtlingskindern beziehungsweise ihr Wohl in Deutschland nur eine „nachrangige Rolle spielen" – ja, dass ihre Rechte „häufig missachtet" würden („In erster Linie Kinder – Flüchtlingskinder in Deutschland").
Auch der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hatte Anfang 2014 in seinem Staaten-Bericht (englisch) den Stand der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland kritisiert.
Beate Walter-Rosenheimer erklärt heute im Rahmen der Initiative "1.000 Zeichen für Kinder in Deutschland" des Deutschen Kinderhilfswerks:
"Immer mehr minderjährige Flüchtlinge aus den Kriegs- und Krisengebieten dieser Welt kommen seit Monaten in Deutschland an. Doch Deutschland verstößt beim Umgang mit Flüchtlingskindern seit Jahren gegen die UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere bei unbegleiteten Minderjährigen. Ob beim Zugang zu schulischer Bildung, zu medizinischer Versorgung, bei den Verfahren zur Altersfeststellung oder bei der Abhilfe gegen die langen Wartezeiten nach der Ankunft – es besteht dringender Handlungsbedarf. Die Tatsache, dass große Unterschiede zwischen den Bundesländern in der Aufnahmepraxis von Flüchtlingskindern bestehen, macht es nicht besser. Die UN-Kinderrechtskonvention schreibt vor, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen. Dies muss auch im Asylrecht gelten.
Wir dürfen eines nicht vergessen: in erster Linie sind es einfach Kinder und Jugendliche – Menschen die auf unser Mitgefühl, unsere Unterstützung und Hilfe hoffen. Nehmen wir sie offen und herzlich auf – und ermöglichen wir ihnen ein Gefühl von Sicherheit und Geborgenheit."
Für die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ergeben sich zahlreiche Fragen zum weiteren Vorgehen und den konkreten Vorhaben der Bundesregierung. Diese haben wir in einer Großen Anfrage zur Situation der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland vorgelegt. Mit der Antwort ist Ende Juli 2015 zu rechnen.