Zum Vorschlag zur Mindestausbildungsvergütung, der zwischen dem Gewerkschaftschef Reiner Hoffmann und dem Arbeitgeberverbandspräsidenten Ingo Kramer ausgehandelt wurde, erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für berufliche Bildung:
Der monatelange Streit um die Höhe der Mindestausbildungsvergütung scheint beigelegt. Statt der im Regierungsentwurf zur Änderung des Berufsbildungsgesetzes vorgesehenen 504 Euro sollen es nun 515 Euro sein. Der Kompromiss kommt in dieser Höhe daher wie ein verspäteter Aprilscherz.
Wie eine Anfrage beim Bundesbildungsministerium ergeben hat, gibt es bereits seit 2012 kein Bundesland mehr, in dem die durchschnittliche Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr unter dem jetzt ausgehandelten Betrag liegt. Und es sind genau 21 Tarifverträge im Handwerk, die mit weniger als 515 Euro den Einstieg ins Ausbildungsleben zulassen. Dass es nun die Sozialpartner richten mussten, sagt viel aus über die Unfähigkeit der zuständigen Bundesbildungsministerin. Frau Karliczek hat zu keinem Zeitpunkt der Verhandlungen eine entscheidende Rolle gespielt.
Die grüne Bundestagsfraktion setzt sich für eine Mindestausbildungsvergütung ein, die 80 Prozent der durchschnittlichen Ausbildungsvergütung nicht unterschreitet. Diese läge derzeit rund 150 Euro über dem ausgehandelten Kompromiss. Gerade das Handwerk sucht dringend Ausbildungsnachwuchs. Den gibt es angesichts besser bezahlter Alternativen auf dem Ausbildungsmarkt nicht länger "für lau".
Zahlen zur durchschnittlichen Höhe der Mindestvergütung für Azubis in den Bundesländern in den vergangen zehn Jahren finden Sie hier in der Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage von Beate Walter-Rosenheimer.
Lesen Sie hier in wie vielen aktuell gültigen Tarifverträgen eine Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr festgelegt ist, die den Betrag von 504 Eurobrutto bzw. 638 Euro brutto unterschreitet und in welchen Bundesländern diese Tarife vereinbart wurden.