Kostenfreiheit für berufliche Aufstiegsfortbildungen im Bundeshaushalt 2019: 

Zum im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestag abgestimmten Konzept zur Kostenfreiheit beruflicher Aufstiegsfortbildungen erklärt EBeate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung und Obfrau in der Enquete-Kommission "Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt": 

Lebenslanges Lernen und Weiterbildungen brauchen nicht nur Zeit, sondern kosten vor allem Geld. Doch nicht alle, die wollen, können sich Weiterbildung auch leisten. Es ist ungerecht und nicht zeitgemäß, dass berufliche Aufstiegsfortbildungen, wie zum Beispiel Meister- oder Fachwirt-Qualifizierungen, teils hohe Kosten für die Betroffenen verursachen. Sie müssen genauso kostenfrei sein wie ein akademisches Studium.

Deshalb hat die grüne Bundestagsfraktion ein Konzept zur Kostenfreiheit von beruflichen Aufstiegsfortbildungen vorgelegt. Nur wenn die Lehrangebote im beruflichen Qualifizierungsbereich ebenfalls nichts kosten und nicht die Rückzahlungspflicht in den Jahren danach droht, erreichen wir Parität zur akademischen Bildung. Das kommt letztendlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch der Wirtschaft zugute und setzt ein Zeichen gegen den Fachkräftemangel. 

Außerdem soll es einen Rechtsanspruch auf Weiterbildungen geben. Das ist die richtige Antwort auf eine alternde Gesellschaft mit einem sich verändernden Arbeitsmarkt. Und es trägt dazu bei, dass lebenslanges Lernen kein Privileg von Gutverdienern bleibt.

Erläuterung:
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat gestern Abend einen Änderungsantrag im Haushaltsausschuss sowie im Bildungsausschuss vorgelegt, der die Kostenfreiheit von Aufstiegsfortbildungen (z.B. Meister- oder Fachwirt-Weiterbildungen) fordert, denn so wird die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung Realität. Der Antrag wurde mir den Stimmen von CDU/CSU und SPD abgelehnt.