Um den Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege zu erfüllen, haben sich Bund, Länder und Kommunen auf einen Ausbau der Kindertagesbetreuung für 39 Prozent der unter dreijährigen Kinder bzw. 780.000 Betreuungsplätze geeinigt. Dieses Ziel zu erreichen, ist vielerorts eine Herausforderung. Zum 1. März 2012 hatten 558.000 Kinder unter drei Jahren ein Angebot in der Kindertagesbetreuung oder
Kindertagespflege. Die Betreuungsquote lag damit bei 27,6 Prozent. Es fehlten also rund 220.000 Angebote.
Dabei gibt es eine große Varianz zwischen Stadt und Land, zwischen Ost und West.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist der Ausbau weiter vorangeschritten. Der Deutsche Landkreistag geht davon aus, dass die Landkreise das Ziel von 39 Prozent Betreuungsquote erreichen
werden. Vor allem in westdeutschen Großstädten ist dagegen ein differenziertes Bild zu erwarten.

Aber auch innerhalb einzelner Städte kann die Nachfrage ganz unterschiedlich hoch sein. Der
1. August kann daher nicht nur das Ziel darstellen, sondern muss vielmehr als erster Meilenstein angesehen werden. Der Bedarf an Betreuungsplätzen liegt in vielen Orten, insbesondere in Großstädten und Ballungsgebieten sehr viel höher als 39 Prozent. Einen wichtigen Beitrag zum Ausbau kann die Kindertagespflege leisten, deren Qualität durch eine höhere Qualifikation der Tagespflegekräfte erhöht werden sollte. Das Image der Tagespflege hat sich in den vergangenen Jahren schon deutlich verbessert, es ist aber weiterhin eine Aufwertung in der öffentlichen Wahrnehmung notwendig.

Bei der enormen Dynamik, die zur Realisierung des Rechtsanspruchs notwendig ist, ist es wichtig, immer auch die Qualität mit im Blick zu haben. Die Angebote müssen immer auch den
Bedürfnissen der Kinder gerecht werden.

Wenn die Kindertagesbetreuung ihrem gesetzlichen Förderauftrag – gute Bildung, Erziehung und Betreuung – und den gesellschaftlichen Erwartungen weiterhin gerecht werden soll, muss
Kindern, Eltern und pädagogischem Personal eine hohe Strukturqualität in den Einrichtungen zur Verfügung stehen. Diese muss unabhängig von der gewählten Betreuungsform – ob altersgemischte Gruppe, Krippe, Tagespflege oder klassischer Kindergarten
– gewährleistet sein. Entscheidend für die Qualität sind die drei Eckpunkte: Fachkraft-Kind-Relation, Professionalisierung der Fachkräfte und Ausstattung der Einrichtung bzw. Gruppengröße. Hier sind insbesondere die Bundesländer gefordert.

Während Daten über den Kita-Ausbau bundes- und landesweit statistisch ausgewertet werden, gibt es in Deutschland bislang kaum Informationen über die tatsächliche Qualität in den Einrichtungen.
Vereinzelte Studien (bspw. NUBBEK 2012) kommen jedoch zu dem Schluss, dass die Qualität bislang nur mittelmäßig ist und sich das durchschnittliche Qualitätsniveau in den letzten
20 Jahren kaum verändert hat.

Neben der Betrachtung von Quantität und Qualität ist es auch wichtig, über eine Funktionserweiterung von Kindertageseinrichtungen nachzudenken. Denn Institutionen der frühkindlichen Bildung können immer nur einen Beitrag zu mehr Chancengleichheit
leisten. Um dieses Ziel wirklich zu erreichen, müssen auch die Eltern mit einbezogen werden, denn die Familie als System ist entscheidend (und die Effekte von Familienarbeit sind
deutlich größer). In diesem Sinne ist die Funktionserweiterung von Kindertageseinrichtungen beispielsweise hin zu Eltern-Kind- Zentren eine begrüßenswerte Entwicklung.

In drei Expertengesprächen im Rahmen der Kinderkommission wurden diverse Aspekte der Chancengleichheit durch frühkindliche Bildung von Sachverständigen dargelegt und diskutiert.

Daraus zieht die Kinderkommission folgende Schlüsse und Empfehlungen:

- Es ist in den kommenden Jahren ein weiterer Anstieg des Betreuungsbedarfs zu erwarten. Daher muss vor allem in größeren Kommunen und Ballungsgebieten in den U3-Ausbau investiert werden.

- Ganztagsangebote müssen ausgebaut werden, um die Übergänge von Angeboten für Kinder unter drei Jahren zu Angeboten für Kinder über drei Jahren und zum Übergang in die Schule gewährleisten zu können. Mit der AusbauInitiative für Unterdreijährige muss eine Qualitäts-
Initiative in der frühkindlichen Betreuung und Bildung einhergehen. Entscheidend für eine hohe Qualität sind die Fachkraft-Kind-Relation, die Professionalisierung der Fachkräfte und die Ausstattung der Einrichtung bzw. die Gruppengröße.

- Zur Sicherung der Qualität in der Kindertagesbetreuung sollte beispielsweise ein Qualitätsmonitoring o. ä. eingeführt werden.

- Eine Funktionserweiterung der Kindertageseinrichtungen hin zu Eltern-Kind-Zentren sollte gefördert werden.

- Eine Aufwertung des Images und eine Steigerung der Qualität der Kindertagespflege kann durch eine Qualifizierung der Tagespflegepersonen nach den Standards des Deutschen
Jugendinstituts erreicht werden. Spezifika der Kindertagespflege sollten außerdem in die Bildungspläne der Länder aufgenommen werden.

- Kooperationen zwischen öffentlichen und freien Kita-Trägern und der Kindertagespflege sollten ausgebaut werden („Andockmodell“), auch um die Verlässlichkeit der Betreuung, bspw. im Fall von Krankheiten der Betreuungspersonen zu stärken.

- Zur Unterstützung der Träger frühkindlicher Bildungseinrichtungen bei der Fachkräftegewinnung sollte sich der Bund für Berufsrückkehrer und Berufsrückkehrerinnen engagieren und ein Programm auflegen, das Teilzeitbeschäftigte zur Ausweitung ihrer Wochenarbeitszeit motiviert.

- Gemeinsam mit den Ländern braucht es ebenfalls eine Ausbildungsoffensive für Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres pädagogisches Personal. In diesem Zusammenhang muss auch über die Entlohnung dieser Berufsgruppen gesprochen werden.

Beate Walter-Rosenheimer, MdB