Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer sieht sich in ihren parlamentarischen Kontrollrechten behindert.
Hintergrund: Der Oberste Rechnungshof in Bayern (ORH) hat die milliardenschwere, einseitige Bevorteilung der Lufthansa durch die Flughafen München GmbH, zu deren Eigentümern auch der Bund zählt, kritisiert. Die Bundesregierung verweigert in ihrer Antwort auf die schriftliche Frage von Beate Walter-Rosenheimer dazu jedoch jegliche Auskunft.
Dazu erklärt Beate Walter-Rosenheimer:
„Es reicht. Wieder einmal verweigert die Bundesregierung eine Antwort auf drängende Fragen zum Flughafen München. Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, warum der Lufthansa enorme finanzielle Vorteile auf Kosten der Steuerzahler entstanden sind. Ich fordere endlich Aufklärung zu den vom Obersten Rechnungshof kritisierten Milliarden-Geschenken an die Lufthansa durch die Flughafen München GmbH.
Die Flughafen München GmbH ist zu 100 Prozent in öffentlicher Hand. 26 Prozent hält der Bund. Wenn die Bundesregierung mir hier die Auskunft verweigert, sehe ich mich in meinem parlamentarischen Kontrollrecht eingeschränkt.
Und das nicht zum ersten Mal. Die Geheimniskrämerei beim Flughafen München scheint System zu haben:
- keine Auskunft auf meine schriftliche Frage zur Bevorteilung der Lufthansa,
- Ablehnung meiner Bitte auf Einsicht in den Konsortialvertrag der Flughafen München GmbH,
- auch nach Wochen noch immer kein Bescheid über meinen formalen Antrag auf Akteneinsicht beim Bundesverkehrsministerium.
Bundesminister Dobrindt und die Bundesregierung behindern meine verfassungsgemäße Arbeit als Bundestagsabgeordnete und meine Kontrollfunktion. Ich stelle mir immer öfter die Frage, was die Bundesregierung in Sachen Flughafen München eigentlich verbergen will.“
Dazu berichtet heute der Münchner Merkur.