als Anteilseigner kann der Bund schließlich maßgeblich darauf hinwirken, wie und ob der Public Corporate Governance Kodex umgesetzt wird und für eine klare gesetzliche Offenlegungspflicht der Vergütung sorgen. Nur so kann die Unternehmensführung und -überwachung ehrlich, konsequent und transparent gestaltet werden.
Das Finanzministerium spielt auf Zeit: In der Antwort auf eine parlamentarische Frage beruft sich das Ministerium auf laufende Satzungsänderungverfahren, in denen der Kodex dann verankert werden solle. Seit der Verabschiedung im Sommer 2009 kommt die Umsetzung der Empfehlungen bestenfalls schleppend voran.
Im Public Kodex ist die Offenlegung der Vergütung von Geschäftsführern und Vorständen als Empfehlung enthalten. Doch eine Abweichung ist so möglich und muss lediglich dann im jährlichen Corporate Governance Bericht aufgeführt werden. Mit dieser freiwilligen Lösung kommt man aber nicht weit: Nur 17,5 Prozent der staatlich kontrollierten Betriebe weisen die Bezüge der Vorstände individuell aus.