Weiterhin setzen wir Grüne uns seit langem dafür ein, dass Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden. Dagegen sträubt sich die Regierung Merkel bislang. Das wollen wir so nicht weiter hinnehmen, denn auch dies verstößt gegen Artikel 4 der UN-Kinderrechtskonvention, „alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verwirklichung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte“ zu treffen. Diese Auffassung teilen wir mit zahlreichen Kinder- und Familienverbänden.
Wichtig ist, dass die UN-Kinderrechtskonvention keineswegs nur „ein wichtiger Leitfaden“ für die nationale Politik ist, wie es die Bundesregierung einmal formulierte. Sie enthält vielmehr objektive und subjektive Rechte, deren Achtung und Umsetzung ein rechtsstaatliches Gebot sind. Auch international ist sie von großer Bedeutung und das am häufigsten ratifizierte UN-Abkommen.
Es ist Zeit, dass die künftige Bundesregierung sich für eine Stärkung der Kinderrechte einsetzt, wie wir sie seit langem fordern.