Umso mehr freue es sie, dass der Bedrohung für Bürgerenergieprojekte nun von grüner Seite ein Riegel vorgeschoben werden konnte. Beate Walter-Rosenheimer erläutert dazu:
„Die Grüne Bundestagsfraktion konnte in den Verhandlungen erreichen, dass Bürgergenossenschaften zu Recht als risikoarme Projekte eingestuft werden, wenn ein Mindestertrag zum Beispiel über EEG, Selbstverbrauch oder Direktvermarktung gewährleistet ist. Auf unsere Initiative wurde klargestellt, dass die Erleichterung auch für zweistufige Konstruktionen gilt, wenn also etwa Stadtwerke zusätzlich an einem Windpark beteiligt sind. Damit steht die Fondsregulierung der Finanzierung von Bürgerenergieprojekten nicht im Wege."
Ein „Mehr" an Anlegerschutz dürfe nicht zu einer unverhältnismäßigen Erschwernis für Bürgerbeteiligungsprojekte führen, so die Abgeordnete.