Anlässlich der Veröffentlichung der Bertelsmann-Studie zur Weiterbildung in Deutschland erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung und Obfrau in der Enquetekommission für Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt:
Deutschland braucht einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung. Das lebensbegleitende Lernen ist Teil des öffentlichen Bildungsauftrags und muss besser gefördert werden. Es ist ein Armutszeugnis, dass die Weiterbildungsausgaben in den vergangenen zwanzig Jahren dramatisch gesunken sind, während in der ganzen Republik die Fachkräfte fehlen. Jede zweite Person in Deutschland arbeitet bereits zwei Jahre nach dem Berufsabschluss nicht mehr im gleichen Bereich. Das zeigt, wie wichtig Weiterqualifizierung und lebensbegleitendes Lernen heute sind. Dafür muss Geld zur Verfügung gestellt werden. Besonders Menschen ohne Beschäftigung benötigen Qualifizierung statt Druck, in eine Beschäftigung zu wechseln, die nicht ihrem Qualifikationsniveau entspricht. Weiterbildung muss Vorfahrt vor Vermittlung um jeden Preis haben.
Mit einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung können Menschen bei der erforderlichen Zeit und den Kosten von Weiterbildung und Lebensunterhalt während der Bildungsphase unterstützt werden. Dafür muss das Aufstiegs-BAföG zu einem Gesetz für lebensbegleitendes Lernen umgebaut werden und mehr Fortbildungen als Meister oder Fachwirte fördern.
Es ist nicht hinnehmbar, dass vor allem Arme und gering Qualifizierte vom Zugang zu Bildung quasi ausgeschlossen sind, weil die Sozialgesetze noch immer das Fordern groß und das Fördern klein schreiben. Wir brauchen hier schnelles Umdenken. Die Digitalisierung ist dabei nicht Problem, sondern Chance. Der Fachkräftebedarf wird durch den Wandel der Arbeitswelt weiter steigen. Damit die Bildungsrepublik Deutschland nicht den Anschluss verliert, muss jetzt kräftig in Köpfe investiert werden.