Zu den Berichten über die Umgehung der 3+2-Regelung für geflüchtete Auszubildende, erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik und Ausbildung:
Es ist ein Unding, dass geflüchtete Azubis trotz gültigem Ausbildungsvertrag abgeschoben werden können und damit die im Integrationsgesetz beschlossene „3+2“ Regelung in einigen Bundesländern unterlaufen wird. Schuld daran ist die Bundesregierung, die mit einem in letzter Minute eingefügten Halbsatz erhebliche Interpretationsspielräume bei der Gesetzesauslegung eröffnet hat.
Herausgekommen ist damit eine Regelung, die statt Rechtssicherheit zu schaffen das genaue Gegenteil bewirken kann, weil sich innerhalb der Bundesregierung die Innenpolitiker mit ihrer Abschottungspolitik gegenüber den Integrationsbefürwortern durchgesetzt haben. Die jetzt bekannt gewordenen Abschiebungen von Azubis und die maximale Verunsicherung der Betriebe sind das Resultat dieser schlechten Gesetzesarbeit.
Die Integrationsbremser müssen gestoppt werden. Azubis und Betriebe brauchen Rechtssicherheit. Die Bundesregierung muss jetzt schleunigst dafür sorgen, dass es nicht vom Bundesland oder der einzelnen Ausländerbehörde abhängt, ob eine Ausbildungsduldung erteilt wird oder geflüchtete Azubis ihre begonnene Ausbildung tatsächlich abschließen können.