Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 26 Prozent Anteilseignerin der Flughafen München GmbH (FMG). Alle Inhalte, wie z.B. Einstimmigkeit beim Ausbau einer 3. Start- und Landebahn, sind im Gesellschaftervertrag geregelt. Vor kurzem wurde bekannt, dass zusätzlich zum Gesellschaftervertrag ein sogenannter Konsortialvertrag geschlossen wurde.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages erbitte ich Einsicht in diesen Konsortialvertrag.
Bitte teilen Sie mir mit, wo und wie dies möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Beate Walter-Rosenheimer
Gesellschafter des Flughafen Franz-Josef-Strauß in München sind zu 51% der Freistaat Bayern, zu 26% die Bundesregierung und zu 23% die Landeshauptstadt München. In der Diskussion um den Ausbau des Münchner Flughafens ist es entscheidend, dass im Gesellschaftervertrag geregelt ist, dass alle Gesellschafter hierbei zustimmen müssen. Die Landeshauptstadt München stimmt diesem Ausbau nicht zu, da es dazu einen gültigen Bürgerentscheid gibt, der diesen ablehnt.