Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des SGB VIII (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz) beschlossen. Dazu erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik:
Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Nachdem beim ersten Anlauf in der letzten Legislatur ein breiter Dialog mit Fachkräften, ExpertInnen, Fachverbänden und Betroffenen versäumt wurde, lief es diesmal besser. Und so kommt immerhin im letzten Drittel dieser Wahlperiode das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz auf die Spur.
Aus jugendpolitischer Sicht sind aber ganz klar weitere Verbesserungen nötig. Die Altersgrenze für Jugendliche, die durch die Jugendhilfe betreut werden, wurde nicht angetastet. Junge Menschen fallen auch weiterhin mit 21 Jahren aus dem System der Jugendhilfe. Und das in einem Alter, wo andere normalerweise von ihren Eltern noch Unterstützung, Beratung und Geld bekommen.