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Das Lohngefälle zwischen Frauen und Männern ist in Deutschland so groß wie in keiner anderen europäischen Industrienation. Ein Antrag der Germeringer Bundestagsabgeordneten Beate Walter-Rosenheimer und der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen soll diesen Missstand beheben.

Die Fürstenfeldbrucker Grünen und Grüne Jugend unterstützen geschlossen die Proteste gegen das ACTA-Abkommen (Anti-Counterfeiting Trade Agreement). Das ACTA-Abkommen könnte Konzernen erlauben, das Internet zu zensieren. Mit ACTA werden Datenaustausche im Internet überwacht. Bei Weiterverbreitung urheberrechtlich geschützter Daten drohen Privatpersonen Geldstrafen und Klagen. Die Germeringer Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer stellt klar: „Mit ACTA wird unser Recht auf freien Informationsaustausch absolut unverhältnismäßig eingeschränkt!“ Das Abkommen soll weltweit gelten, beginnend mit den USA, EU und neun weiteren Ländern. Das Europäische Parlament wird dieses Jahr noch über ACTA entscheiden.

Zur Antwort des Bundesministeriums für Gesundheit auf die Schriftliche Frage bezüglich des Umgangs der „pharmafakt/Gesellschaft für Datenverarbeitung“ (GFD) mit Rezeptdaten erklärt die Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer:

„Die betroffenen Behörden prüfen derzeit den Verdacht, dass die GFD wohlmöglich Rezeptdaten unverschlüsselt an Pharmaunternehmen weiter gegeben hat. Das Bundesministerium für Gesundheit spricht in der Antwort sogar von mehreren ehemaligen Mitarbeitern, die eidesstaatliche Versicherungen diesbezüglich abgegeben haben. Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass die Prüfung schnellstmöglich eine umfassende Klärung bringt.“

Von der Nutzen-Kosten-Untersuchung zum Ausbau der S 4, die laut Frank Kutzner vom Bayerischen Verkehrsministerium für die Bundesregierung gedacht sein solle, weiß das Bundesverkehrsministerium offenbar nichts. Die Grüne Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer hakte in einer schriftlichen Frage an die Bundesregierung nach, nach welchen Kriterien der Nutzen-Kosten-Faktor von 1,04 für den Ausbau der S 4 zustande kam. Die Antwort des Bundesverkehrsministeriums kam prompt:

Anlässlich der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls der UN-Kinderrechtskonvention zur Schaffung der Möglichkeit einer Individualbeschwerde, erklären Katja Dörner, Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, und Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied der Kinderkommission des Deutschen Bundestages:

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