Die GRÜNE Bundestagsabgeordnete Beate Walter-Rosenheimer erklärt vor dem Hintergrund des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Klagen gegen den Bau der geplanten dritten Startbahn auf dem Münchner Flughafen zurückgewiesen hat:
Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist mehr als bedauerlich. Alle Einwände der Kläger wurden abgewiesen.
Dabei ist die 3. Startbahn überflüssig, sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht.
Seit 2008 sinkt die Zahl der Flüge am Münchner Flughafen stetig, ein Ende des Trends ist nicht in Sicht. Demgegenüber steht ein nicht abschätzbares Kostenrisiko für die öffentlichen Haushalte.
Vollkommen unverständlich ist aus meiner Sicht die Bewertung des Verwaltungsgerichtshofs, nach der keine Umweltschäden zu erwarten seien. Die 3. Start- und Landebahn würde allein schon mehr als 1.000 Hektar Vogelschutzgebiet vernichten.
Der Widerstand ist aber nicht zu Ende. "Das Volk", in dessen Namen heute die Urteilsverkündung erging, will die dritte Startbahn nicht und lehnt sie ebenso ab wie andere unsinnige Großprojekte.
Nicht umsonst haben die Bürgerinnen und Bürger in München in einem Bürgerentscheid ihre Ablehnung überdeutlich zum Ausdruck gebracht. Die Stadt München und die bayerische Staatsregierung sollten das Signal nicht übergehen. Politisch kann der Bau unabhängig vom Urteil des Verwaltungsgerichtshofs immer noch verhindert werden. Die Bürgerinnen und Bürger haben es bei der anstehenden Kommunalwahl in der Hand.