Heute gibt es gute Nachrichten aus Berlin: in einem historischen Schulterschluss haben sich die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und der Union auf das Gewalthilfegesetz geeinigt. Damit wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutzplätze und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder geschaffen. Der Bund beteiligt sich mit 2,6 Milliarden Euro an der Finanzierung des Hilfesystems und übernimmt damit gemeinsam mit den Ländern Verantwortung für die Versorgung betroffener Frauen.

Das Gesetz schafft einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt mit dem Ziel, einen bundesweit einheitlichen Zugang zu Hilfsangeboten zu gewährleisten. Die Länder werden verpflichtet, diesen Anspruch sicherzustellen und ein bedarfsgerechtes Schutzangebot bereitzuhalten. Gewaltbetroffene Frauen sollen unabhängig von Wohnort, Einkommen oder körperlicher Verfassung Unterstützung erhalten. Ein zentraler Fortschritt ist zudem, dass Frauen künftig nicht mehr selbst für einen Platz im Frauenhaus zahlen müssen.

Mit dieser Einigung schließt Deutschland bestehende Lücken im Hilfesystem und setzt die Vorgaben der Istanbul-Konvention konsequent um