Das geplante Gesetz der Großen Koalition bricht Familien auseinander und erschwert eine gelingende Integration erheblich. Mit einer dauerhafte Begrenzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte auf 1.000 Personen im Monat setzt die Bundesregierung voraus, dass diese Menschen bald in ihre Heimatländer zurückkehren. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus: Oft drohen den Rückkehrern politische und religiöse Verfolgung, Inhaftierung oder Zwangsrekrutierung. Viele Menschen, die vom Krieg geflohen sind, werden dauerhaft in Deutschland bleiben und hier zu unseren Nachbarn, Kolleginnen, Freunden werden. Ihnen das Recht auf Familie zu verwehren, ist politisch nicht sinnvoll und moralisch nicht vertretbar.
Langwierige bürokratische Verfahren lassen geflüchteten Kindern kaum Hoffnung auf eine baldige Zusammenführung mit ihren zurückgebliebenen Familienangehörigen. Das ist gerade für Kinder und Jugendliche eine extrem belastende Situation, die zudem gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Wenn die Bundesregierung Kinderrechte ernst nimmt, muss sie hier nachbessern.
Auch der Ausschluss minderjähriger Geschwister aus der Kontingentregelung hat in der Praxis fatale Folgen: Eltern werden vor die Wahl gestellt zu entscheiden, für welches ihrer minderjährigen Kinder sie sorgen möchten und welches sie im Stich lassen müssen. Hier appelliere ich dringend, eine Regelung zu finden, die Minderjährigen einen direkten Nachzug gemeinsam mit ihren Eltern ermöglicht.
Wir Grünen fordern die Bundesregierung auf, den Familiennachzug für subsidiär Geschützte nicht als Bedrohung, sondern als Chance wahrzunehmen. Wer zusammen mit seinen Liebsten die schwierige Zeit nach der Flucht gestalten kann, ist in der Regel stärker und integrationswilliger als jemand, dessen Gedanken ständig um seine zurückgelassene Familie kreisen.