
Presse


Geflüchtete Kinder und Jugendliche endlich in Kinderbonus einbeziehen
Anlässlich der morgigen Plenardebatte am Freitag, dem 12. Februar 2021, in der sich der Bundestag im Rahmen des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes (1. Lesung) mit einer weiteren Auszahlung eines Kinderbonus befasst, erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik der grünen Bundestagsfraktion:
Auch 2021 soll es einen Kinderbonus in Form einer Einmalzahlung zur Entlastung von Familien geben. Schon wieder werden geflüchtete Kinder und Jugendliche aufgrund des Aufenthaltsstatus ihrer Eltern ausgeschlossen. Denn auch diesmal ist der Bonus an den Bezug von Kindergeld gekoppelt und dadurch die Hilfe nicht für jedes Kind vorgesehen. Nach den Versäumnissen aus dem letzten Jahr hatte ich von Bundesfamilienministerin Giffey ein Umdenken im Sinne der betroffenen Flüchtlingskinder erwartet. Beim angekündigten „familienpolitischen Wums“ gehen viele Familien mit Fluchthintergrund leer aus.


Schulfamilie muss Versäumnisse von Minister Piazolo ausbaden
An diesem Freitag wäre eigentlich letzter Schultag und die Schulfamilie würde in die Faschingsferien starten. Schüler*innen, Lehrkräfte und Eltern hätten sich diese mehr als redlich verdient. Gerade der Lockdown, geschlossene Schulen und (häufig nicht funktionierendes) Homeschooling hat alle vor große Herausforderungen gestellt und alle sind eigentlich reif für eine Pause.


Seriöse Teststrategien für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dringend erforderlich
Aufgrund weiter steigender Infektionszahlen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen – auch in Bayern – hat Beate Walter-Rosenheimer zwei Fragen an die Bundesregierung zur Ansteckungs- und Mortalitätsrate besonders vulnerabler Gruppen wie Patienten in Krankenhäusern, Kliniken, Reha-Einrichtungen und Pflegeinrichtungen mit SARSCoV-2 gestellt.
In einer dritten Frage wollte sie wissen, ob die Bundesregierung vermehrt Studien zu nosokomialen Infektionen von PatientInnen, BewohnerInnen und dem jeweiligen Personal in Klinken und Pflegeeinrichtungen plant.
Dazu erklärt Beate Walter-Rosenheimer:
Aus der Antwort der Bundesregierung und den Zahlen und Daten des Robert-Koch-Instituts geht hervor, dass Gesundheitsminister Spahn in Hinblick auf besonders vulnerable und somit schutzbedürftige Gruppen, wie Patienten in Krankenhäusern, ärztlichen Praxen, Dialyseeinrichtungen, oder Bewohner von Obdachlosenunterkünften und vor allem Pflegeeinrichtungen, die sinkenden Zahlen im Sommer und die Atempause vor der zweiten Welle nicht genutzt hat. Wertvolle Zeit ist verstrichen und dadurch wurden bisher tausende Menschenleben geopfert.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass seit Beginn der Pandemie in Deutschland mindestens 130.000 Fälle aus Einrichtungen wie Krankenhäuser, ärztliche Praxen, Dialyseeinrichtungen, Rettungsdienste, Obdachlosenunterkünfte und vor allem Pflegeeinrichtungen gemeldet wurden. Das sind Orte, wo Menschen sich eigentlich besonders sicher und gut aufgehoben fühlen sollten, aber stattdessen arglos einem Infektionsrisiko mit Sars-CoV2 ausgesetzt werden. Derzeit müssen Patienten also Angst haben, sich anzustecken, wenn sie sich einer Behandlung im Krankenhaus unterziehen müssen.
