Wahlen in Europa - In welchem gemeinsamen Haus wollen wir leben?
Bis zur Europawahl veröffentlichen wir hier jeden Freitag ein anderes Schlaglicht auf Europa: Menschenrechte, Minderheitenschutz, Klima, freie Presse, reproduktive Rechte - um nur einige Themen zu nennen. Heute geht es um das Thema Diskriminierungsschutz am Beispiel der Rechte der Sinti*zze und Rom*nja in Europa.
Schätzungsweise 10 – 12 Millionen Sinti*zze und Rom*nja leben in Europa. Damit stellen sie die größte ethnische Minderheit dar.
Sinti*zze und Rom*nja prägten über die Jahrhunderte auch die europäische Kultur mit und leisteten damit einen wichtigen Beitrag zur europäischen Kulturgeschichte und deren Vielfalt. Sie überlieferten beispielsweise alte Volksmusik, beeinflussten Komponisten wie Franz Liszt, Mozart oder Beethoven. Und auch die Wurzeln des spanischen Flamenco gehen auf die dort ansässige und oftmals ausgegrenzte und verfolgten Rom*nja zurück. Anfang des 19. Jahrhunderts begannen diese Menschen, ihre Leidensgeschichte durch Tanz, Musik und Gesang auszudrücken: Der Flamenco war geboren.
Dennoch wurden Sinti*zze und Rom*nja seit vielen Jahrhunderten systematisch ausgegrenzt, diskriminiert und verfolgt. Dies gipfelte unter dem NS-Regime in der Ermordung von 500.000 europäischen Sinti*zze und Rom*nja, die Opfer eines nationalsozialistischen Genozids (“Porajmos”) wurden.
Und auch heute haben viele Menschen immer noch tradierte Vorurteile gegen Sinti*zze und Rom*nja. Sie sehen sie an als Personen, die stehlen, betteln, die auf Kosten anderer leben. Diskriminierungserfahrungen gehören also noch immer häufig zum Alltag der Betroffenen. Sie kämpfen an gegen Vorurteile, Ausgrenzung und Antiziganismus.
Und das, obwohl Diskriminierung einen schweren Verstoß gegen die Menschenrechte darstellt. Der Schutz vor Diskriminierung ist deshalb folgerichtig ein grundlegendes Prinzip der Menschenrechte.