Insgesamt 309 allein geflüchtete Minderjährige wurden in den ersten drei Monaten dieses Jahres an der deutschen Grenze abgewiesen. Das belegt die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage. Ein unhaltbarer Zustand, wie ich finde.

Die Bundesregierung betreibt die Abschottung der Grenzen auf Kosten von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht. Sie brauchen unseren besonderen Schutz. Die Bundespolizei darf die Minderjährigen nicht zurückweisen, sondern muss sie den örtlichen Jugendämtern übergeben.

Denn die Zurückweisung der Minderjährigen hat mitunter tragische Folgen:

Am 11. März sprang ein allein geflüchteter Jugendlicher in der Nähe von München aus einem fahrenden Zug in den Tod. Anscheinend um einer Kontrolle der Bundespolizei zu entgehen. Der Junge aus Ägypten wurde nur 17 Jahre alt. Er war schon einige Wochen zuvor von der Bundespolizei aufgegriffen und nach Österreich zurückgeschickt worden, von wo er eingereist war. Dabei hätte er doch vom Jugendamt versorgt werden müssen. Auch dazu hatte ich die Bundesregierung gefragt.

Die lapidare Antwort: Der Jugendliche hätte nicht um Asyl gebeten und die österreichischen Behörden würden sich um die Versorgung kümmern.

Ein sehr trauriger Fall, der zeigt: Es geht hier um Minderjährige für die wir eine besondere Verantwortung tragen müssen. 

Lesen Sie hier die Antworten der Bundesregierung auf meine schriftlichen Fragen:

zur Abweisung minderjähriger Geflüchteter an der deutschen Grenze,

zum Tod des jungen ägyptischen Geflüchteten.
 

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Jens Kolodziejczak