121129 flickr Markus Merz

Kitabetreuung, Jugendarbeit oder Erziehungsberatung - Angebote der Jugendhilfe richten sich an Kinder, Jugendliche und Eltern, um den Weg ins Erwachsenenleben zu unterstützen. Immer wieder werden Fälle auch bundesweit bekannt, bei denen Eltern oder Kinder nicht mit Entscheidungen des Jugendamtes einverstanden sind, sich ausgeliefert oder willkürlich behandelt fühlen. Die Ursache hierfür liegt im System: Jugendämter beraten - und sie entscheiden aber auch. Um dieses strukturelle Machtungleichgewicht aufzulösen und die Zusammenarbeit der Jugendämter und Familien zu verbessern, wollen wir Ombudschaften fördern. Diese sollen unabhängig über Rechte und Ansprüche der Hilfesuchenden beraten und gegenüber dem Jugendamt vermitteln.

Beteiligungsmöglichkeiten stärken und Beschwerden erleichtern

In den vergangenen Monaten sind diverse Fälle schlechter Zusammenarbeit von Jugendämtern und freien Trägern bekannt geworden. Den Jugendämtern wurde mangelnde Aufsicht der freien Träger vorgeworfen. Wir wollen, dass es sowohl bei den freien, als auch bei öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe einen strukturierten Umgang mit Beschwerden und Kritik gibt.

Das soll sich ändern, deshalb habe ich einen Antrag (Lesen Sie hier den kompletten Antrag) vorgelegt, in diesem fordern meine Fraktion und ich:

  • ein Konzept für ein umfassendes funktionsfähiges Beschwerdemanagementsystem für Kinder, Jugendliche und Eltern im Rahmen eines Modellprojektes zu entwickeln. Dieses beinhaltet: ein Bundesprogramm zur Förderung von Ombudschaften, Kinderrechtsbeauftragte auf den verschiedenen föderalen Ebenen und eine unabhängige Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention.
  • Beteiligungs- und Beschwerdeverfahren in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe als Teil der gesetzlich geforderten Qualitätsentwicklung verpflichtend zu machen und die Umsetzung der Verfahren überprüfen zu lassen.
  • einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Kinder und Jugendliche in Ergänzung zu den Personensorgeberechtigten, zu eigenständigen Leistungsberechtigten im Sozialgesetzbuch VIII macht. Dies ist insbesondere für Leistungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) und bei dem Recht auf Beratung ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten (§8 Absatz 3 SBG VIII) relevant. 

In allen Einrichtungen, in denen Kinder und Jugendliche Zeit verbringen, sollen sie sich aktiv beteiligen, aber auch Grenzen setzen können. Denn junge Menschen sind nicht nur Empfänger von Leistungen, sondern haben eigene Rechte. Diese leiten sich vor allem aus der UN-Kinderrechtskonvention ab; die meisten Kinderrechte sind im Sozialgesetzbuch VIII formuliert. Kinder und Jugendliche sind „an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen“ (§8). Allerdings haben Minderjährige bislang kein eigenständiges Antragsrecht auf Leistungen des SGB VIII beispielsweise im Bereich der Hilfen zur Erziehung (§ 27 SGB VIII) und bei dem Recht auf Beratung (§8 Absatz 3 SBG VIII). Auch haben Kinder, Jugendliche und ihre Eltern kaum Möglichkeiten, per Beschwerde gegen Verletzungen ihrer Rechte vorzugehen.

Lesen Sie dazu auch unseren Fraktionsbeschluss „Jugendhilfe und Ombudschaften“.