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Das Thema ist im Moment durchaus brisant und zumindest bei den Fachleuten in aller Munde, nicht zuletzt durch die Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin mit dem Ziel die Stelle eines Kinderbeauftragten im Deutschen Bundestag einzurichten.

In der aktuellen Debatte werden die Begriffe Ombudsperson und Kinderbeauftragte/r häufig synonym verwendet.
Fakt ist, es gibt bereits ein größer werdendes Netzwerk „Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe“. Dem gehören 11 Ombudsstellen in ganz Deutschland an. In der Kinder- und Jugendhilfe sind Ombudsstellen immer mehr, zum Glück, ein wichtiger Baustein um gleichberechtigte, selbstbestimmte Teilhabe zu ermöglichen und Menschen, Kindern wie Eltern, in Konflikten zu unterstützen. Unser Grünes Ziel ist schon lange, Ombudschaften für die Kinder- und Jugendhilfe flächendeckend zu etablieren und bestehende Strukturen zu stärken und auszubauen. Dazu habe ich gerade eben einen Antrag erarbeitet (Kinder- und Jugendhilfe: Beteiligungsrechte stärken, Beschwerden erleichtern und Ombudschaften einführen), der gestern von der Grünen Fraktion beschlossen wurde.

Im Grunde genommen haben wir bei Ombudschaften gewissermaßen ein dreistufiges Modell:

Die eben genannten Ombudschaften in der Kinder- und Jugendhilfe, die Ombudsbeauftragten der Kommunen, leider immer noch viel zu wenig. Und eben die Idee, eine Bundesombudsperson einzusetzen. 

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Die Idee eine/n Kinderbeauftragte/n auf Bundesebene zu etablieren ist grundsätzlich eine gute Idee.

Denn:

Diese Person kann Probleme identifizieren und öffentlich machen. 
Sie kann Missstände thematisieren und Veränderungen anstoßen.
Sie kann Akteure und Aktivitäten überblicken und vernetzen, Dialoge anstoßen.
Und sie kann für Kinder und Jugendliche eine erhöhte Aufmerksamkeit schaffen. Indem die Ombudsperson dem Bundestag jährlich einen Bericht vorlegt, ähnlich wie wir es beim Wehrbeauftragten ja bereits haben, schafft sie auch mediales Interesse und kann Probleme fokussieren und in eine breite Öffentlichkeit tragen.
Die Einsetzung eines/r Bundeskinderbeauftragten wäre zudem geeignet, die bestehende Lücke im Kinderrechtsschutz der Bundesrepublik Deutschland zu schließen.
Solch eine Person wäre auch gewissermaßen ein Instrument zur Umsetzung der Kinderrechte in die Verfassung der BRD.

Einige Punkte sind jedoch nicht hinreichend bzw. abschließend geklärt.

Es geht darum:

Die konkreten Aufgaben einer Ombudsperson auf Bundesebene zu definieren, es bedarf eines Gesetzes zur Berufung und Kompetenzzuweisung (gesetzliche Festschreibung).
Darüber hinaus muss eine solide und ausreichende Finanzierung sichergestellt werden. Und ebenso klar sein, dass die Person parteipolitisch unabhängig ist und kein Spielball politischer Interessen. Und ganz besonders wichtig: soll der/die Kinderbeauftragte/r eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche sein? Denn dann müsste hinter solch einer Person ein riesiger Stab an qualifizierten MitarbeiterInnen stehen. Wie stellen wir Partizipation von Kindern und Jugendlichen sicher?