Mit dem Selbstbestimmungsgesetz werden die Grundrechte gestärkt. Denn die eigene Selbstbestimmung ist eine zentrale Voraussetzung für ein Leben in Freiheit und Würde, wie es das Grundgesetz allen Menschen garantiert. Dieses Recht wurde trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen jahrzehntelang verweigert.
Das bisher geltende sogenannte Transsexuellengesetz hat lange Jahre viel Leid verursacht. Sterilisierungen, Scheidungen, Zwangsbegutachtungen. Es zwang transgeschlechtliche und nicht-binäre Menschen, sich auf eigene Kosten von zwei Gutachter*innen als psychisch krank diagnostizieren zu lassen, um den Geschlechtseintrag korrigieren und den Vornamen ändern zu können. Sie werden dabei mit intimsten und entwürdigenden Fragen konfrontiert.
In insgesamt sechs Urteilen hat das Bundesverfassungsgericht über die Zeit Regelungen des Transsexuellengesetzes kassiert, weil diese fortlaufend Grundrechte von Menschen verletzten. Es sei, laut der Richter des Verfassungsgerichts, unzumutbar, von einem oder einer Transsexuellen zu verlangen, "dass er sich derartigen risikoreichen, mit möglicherweise dauerhaften gesundheitlichen Schädigungen und Beeinträchtigungen verbundenen Operationen unterzieht, wenn sie medizinisch nicht indiziert sind, um damit die Ernsthaftigkeit und Dauerhaftigkeit seiner Transsexualität unter Beweis zu stellen".
Aus diesen Gründen haben die Ampel-Fraktionen bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode im Koalitionsvertrag eine Abschaffung dieses Gesetzes festgeschrieben.
Mit dem zeitgemäßen Selbstbestimmungsgesetz werden in Zukunft endlich die rechtliche Diskriminierung und Herabwürdigung trans- und intergeschlechtlicher sowie nicht-binärer Menschen beendet und das unwürdige Verfahren der Zwangsbegutachtungen abgeschafft.
Das Selbstbestimmungsgesetz regelt im Übrigen nur die Korrektur des Geschlechtseintrags und die Änderung der Vornamen im Personenstand neu. Es ist klar zu unterscheiden zwischen dem juristischen Weg einer Personenstandsänderung und dem medizinischen Weg einer Geschlechtsangleichung. Über geschlechtsangleichende medizinische Maßnahmen entscheiden weiterhin die betreffenden Personen zusammen mit ihren Ärzt*innen anhand bestehender fachärztlicher Leitlinien.
In einer Zeit, in der die Zahl queerfeindlich motivierter Straftaten steigt, können unsere Anstrengungen nicht groß genug sein, um die Grundrechte aller Menschen in unserem demokratischen System zu schützen.
(team //jf)