Und auch der Petitionsausschuss, dem ich in dieser Legislaturperiode als Vollmitglied angehören werde, hat sich heute das erste Mal zur Konstituierung getroffen.
Der Petitionsausschuss ist in unserer demokratischen Grundordnung ein sehr wichtiger Ausschuss, denn alle Bürger*innnen haben die Möglichkeit, Petitionen einzureichen, ohne deshalb Benachteiligungen befürchten zu müssen. Das ist in Artikel 17 unseres Grundgesetzes so verbrieft. Diese Eingaben gehen nach dem Artikel 45 c des Grundgesetzes an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages.
Ich bin gespannt auf diese neue Aufgabe und die Möglichkeit, mich hier direkt um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern.
Hier mit meinen Kolleginnen aus der Grünen Bundestagsfraktion Corinna Rüffer, Beate Müller-Gemmeke, Swantja Michaelsen und der Vorsitzenden des Ausschusses Martina Stamm-Fibich (SPD).