Die Bundesregierung unterstützt die Beschwerdemöglichkeit bei Kinderrechtsverletzungen auf UN-Ebene. Sie hat heute das Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Jetzt muss die Bundesregierung schnellstmöglich den Ratifizierungsprozess für Deutschland einleiten. Erst nachdem die Ratifizierung in Deutschland erfolgt ist, steht Kindern hierzulande der Weg zur UN offen.

Allerdings müssen dem internationalen Engagement Deutschlands für die Kinderrechte Taten folgen. Es ist wenig überzeugend, Kindern eine Beschwerdemöglichkeit schaffen zu wollen, während in Deutschland immer noch nicht allen Kindern die gleichen Rechte zugestanden werden. Vor allem den unbegleiteten 16- und 17-jährigen Flüchtlingen werden in Deutschland die völkerrechtlich verbindlichen Rechte verwehrt. So schreibt die UN-Kinderrechtskonvention vor, dass das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies muss auch im Asylrecht gelten.

Kinderrechte müssen stärker bekannt gemacht werden. Ohne Wissen um die eigenen Rechte bringt die Möglichkeit, sich beschweren zu können, wenig. Die schwarz-gelbe Koalition hatte zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, die Kinderrechte stärken zu wollen. Außer der symbolischen Rücknahme der Vorbehalte gegenüber der Konvention ist jedoch bis heute nichts passiert.

Wenn die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention nicht vollständig umsetzt, könnte schon in naher Zukunft eine Individualbeschwerde wegen systematischer Kinderrechtsverletzung vor den Vereinten Nationen verhandelt werden.