Das bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales droht Wohlfahrtsverbänden in einem Schreiben, die Fördermittel für Asylsozialberatung zu entziehen, sofern sie Flüchtlinge nicht im Sinne einer schnellen Rückkehr beraten. Dazu berichtet die Süddeutsche Zeitung. Beate Walter-Rosenheimer kommtiert weiter::

 „Im harten Kurs gegen Flüchtlinge schreckt die bayerische Staatsregierung offenbar vor nichts zurück. Es ist zwar richtig, dass staatlich geförderte Asylsozialberatung die Betroffenen objektiv und realistisch über ihre realistische Situation in Deutschland aufklären muss. So steht es in den Förderrichtlinien.

Zu dieser objektiven Beratung gehört selbstverständlich auch, dass Flüchtlinge, die möglicherweise zu Unrecht von Abschiebung bedroht sind, umfassend über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt werden.

Dies gilt auch dann, wenn das Ergebnis nicht dem politischen Willen der Regierenden entspricht. Es ist nicht Zweck der Asylsozialberatung als verlängerter Arm bayerischen Staatsregierung Angst und Unsicherheit in der Flüchtlings-Community zu verbreiten. Die Kopplung öffentlicher Fördermittel an politisch opportune Beratungsleistungen erinnert an das Vorgehen autoritärer Staaten und ist nichts anderes als Erpressung.“