Weil das Berufsbildungsgesetz (BBiG) noch in diesem Jahr reformiert werden soll, wurde das Bundesinstitut für Berufliche Bildung mit einer umfassenden Evaluierung beauftragt. Auf Grundlage dieses Berichts sollte die Bundesregierung nun einen Gesetzesentwurf erarbeiten. Das Parlament hat wie immer die Möglichkeit, Einfluss auf den Gesetzestext zu nehmen und wichtige Änderungen zu erwirken. Daran hat die Bundesregierung aber offenbar kein Interesse.

Der Evaluierungsbericht zum Berufsbildungsgesetz liegt seit Wochen in der Schublade des parlamentarischen Staatssekretärs im Bildungsministerium Müller. Anstatt, wie üblich, alle zuständigen BerichterstatterInnen darüber zu informieren, entschied sich das Ministerium, den Bericht nur den Abgeordneten der Regierungsfraktionen hinter verschlossenen Türen zu präsentieren – wohl in der Annahme, dass die Opposition schon nicht so genau aufpassen werde.

Dumm gelaufen nur, dass die Kollegen der CDU und SPD sofort via Facebook und Newsletter ausplauderten, was Staatssekretär Müller gerne geheim gehalten hätte. 

Auf unsere Beschwerde im Ministerium hin wurde die Verantwortung für diesen Faux-Pas kurzerhand auf das Sekretariat des Bildungsausschusses geschoben – zu Unrecht wie sich zeigen sollte. Die Episode mag nun kein großer Skandal sein, offenbart aber auf sehr deutliche Weise, was das CDU-geführte Bildungsministerium vom guten Umgang mit dem Parlament hält.

Eine kleine Info am Rande: Auch in Zeiten von 80-Prozent-Mehrheiten ist noch immer der Deutsche Bundestag der Gesetzgeber – nicht die Bundesregierung. Es mag der Bundesbildungsministerin nicht gefallen, aber auch die Abgeordneten der Opposition gehören diesem gesetzgebenden Organ an. Sie haben das gleiche Recht auf Information wie die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Eine Solche Missachtung parlamentarischer Grundregeln werden wir Ministerin Wanka nicht einfach so durchgehen lassen.