Schon im bayerischen Landesentwicklungsplan sei eine schleichende Entwicklung des Sonderflughafens zum Verkehrsflughafen befürchtet worden und sollte unter allen Umständen vermieden werden. Die Beeinträchtigung der Naturschutzgebiete und FFH-Flächen, die Verschmutzung des Trinkwassers und steigendender Fluglärm seien schlichtweg nicht akzeptabel.

Jan Halbauer, Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen im Landkreis Fürstenfeldbruck bedauerte das Urteil ebenfalls:

„Der besondere Zweck des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen soll sich auf den Werks- und Forschungsflugverkehr beschränken, diese Nutzung haben die Grünen immer unterstützt. Aus verkehrspolitischen Gründen ist eine Ausweitung dieses besonderen Zwecks auf zusätzliche Nutzarten aber nicht erforderlich. Mit ihrem ausdrücklichen Ausschluss könnte einer etwaigen schleichenden Entwicklung des Sonderflughafens zum Verkehrsflughafen entgegengewirkt werden. Das 5-Seen-Land muss in seiner ursprünglichen Gestalt geschützt werden. Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs sieht es damit aber nun erst einmal schlecht aus."