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Beate Walter-Rosenheimer

Mitglied des Deutschen Bundestags


  • Ausschuss für Menschenrechte und
    humanitäre Hilfe
  • Petitionsausschuss

Im Bundestag stimmen wir heute gegen das Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten (Drucksache 18/8039). Wir erklären zur Abstimmung gemäß § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages:

Das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten höhlt das individuelle Grundrecht auf Asyl aus und steht mit dem Verbot der Diskriminierung von Flüchtlingen wegen ihrer Herkunft, das in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert ist, nicht im Einklang. Die Anwendung des Konzepts soll die Asylverfahren beschleunigen und die Behörden von Bund, Ländern und Kommunen entlasten. Dies ist ein wichtiges Anliegen, rechtfertigt jedoch nicht die erhebliche Beschränkung von Verfahrensrechten, Rechtsschutzmöglichkeiten sowie sozialen und wirtschaftlichen Rechten von Schutzsuchenden nicht. Deshalb lehnen wir das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten ab.

Über mich

Schön, dass Sie hier sind und sich über meine Arbeit informieren wollen. Herzlich willkommen!

Seit 2012 bin ich Mitglied der Grünen Bundestagsfraktion. Als Abgeordnete kämpfe ich vor allem für Verbesserungen und positive Veränderungen für Menschen, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen. Das ist der Antrieb meiner politischen Arbeit.

In meiner Zeit als jugendpolitische Sprecherin zum Beispiel für Kinder psychisch kranker Eltern, wohnungslose junge Menschen oder queere Jugendliche.  

Seit dieser Wahlperiode bin ich Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und im Petitionsausschuss. Und auch da setze ich mich mit aller Kraft für Menschen ein, die politische Aufmerksamkeit und Unterstützung dringend brauchen. 

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