Zur Überprüfung Deutschlands im UN-Menschenrechtsrat in Genf am 09. November erklären Boris Mijatović, Sprecher für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, und Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
Wir begrüßen es sehr, dass sich Deutschland in Genf nunmehr zum vierten Mal dem Überprüfungsverfahren zur nationalen Menschenrechtslage stellt. Denn obwohl die menschenrechtliche Lage in Deutschland vergleichsweise gut ist, gibt es weiterhin Felder, in denen großes Verbesserungspotenzial besteht. Hierzu gehören zum Beispiel die Herstellung vollständiger Geschlechtergerechtigkeit, die Bekämpfung von Antiziganismus, Antisemitismus und Rassismus sowie die Umsetzung der UN-Behindertenkonvention.
Der kritische Blick anderer Staaten und die Einschätzung durch die Zivilgesellschaft schaffen Bewusstsein und eröffnen Wege, die nationale Menschenrechtspolitik fortzuentwickeln und das Vertrauen in eine werte- und menschenrechtsgeleitete Politik zu stärken.
Dadurch steigt auch die Glaubwürdigkeit, wenn Deutschland Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern anmahnt und kritisiert. Auch deshalb ist das Staatenüberprüfungsverfahren ein wichtiger Baustein der deutschen Menschenrechtspolitik. Staaten kritisieren Staaten, regen Verbesserungsvorschläge auf Augenhöhe an und stellen sich selbst der Kritik. Das ist das Besondere dieses Verfahrens.
Das zyklische Format stellt dabei sicher, dass die Empfehlungen nicht einfach abgetan werden können. Denn nach viereinhalb Jahren wird der Staat erneut zur menschenrechtlichen Lage Stellung beziehen müssen. Deshalb wird die Bundesregierung auch zu Beginn der Überprüfung umgesetzte Empfehlungen aus dem vorherigen Verfahren darstellen und Fortschritte aufzeigen.
Deutschland misst dem Prüfverfahren einen hohen Stellenwert bei. Das zeigt sich auch daran, dass eine Delegation verschiedener Bundesministerien und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft unter der Leitung der Beauftragten für Menschenrechtspolitik und humanitären Hilfe der Bundesregierung, Luise Amtsberg, vor Ort sein werden. Auch Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestags werden in Genf vertreten sein und die Kritik und Verbesserungsvorschläge der anderen Staaten aufmerksam verfolgen.
Wir sehen das Prüfverfahren als wichtigen Mechanismus, um Aufmerksamkeit auf menschenrechtliche Belange sowohl weltweit als auch national zu lenken und Staaten an ihre Verpflichtungen zu erinnern. Für die Glaubwürdigkeit Deutschlands gilt es, die abgegebenen Empfehlungen langfristig umzusetzen.
Als Mitglieder des Bundestages werden wir konstruktiv beobachten und begleiten, ob und wie die Exekutive diesen Empfehlungen nachkommt.