Zum Abschluss des Überprüfungsverfahrens von Indien im UN-Menschenrechtsrat in Genf am 27. März erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Mitglied im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe:
Indien hat es jetzt schriftlich: Die Lage der Menschenrechte im Land ist prekär. Der gestern verabschiedete UN-Bericht zu deren Überprüfung bestätigt dies nachdrücklich.
Im Realitätscheck des Staatenüberprüfungsverfahrens (UPR) erwies sich einmal mehr: Die Lage der Menschenrechte in Indien gibt Grund zur Sorge und ist bei weitem kein Aushängeschild für die größte Demokratie der Welt.
Und bislang ist kein Umdenken der Regierung unter Premierminister Narendra Modi erkennbar. Erst kürzlich entzogen die indischen Behörden dem bedeutenden Think Tank "Centre for Policy Research" die Arbeitserlaubnis für 180 Tage und setzten die BBC unter Druck, weil sie einen regierungskritischen Dokumentarfilm ausgestrahlt hatte.
Auch die Nationale Menschenrechtsinstitution in Indien wurde zuletzt im Zuge einer Überprüfung kritisiert. Namhafte NGOs wie Amnesty International beanstanden in einer Stellungnahme deren mangelnde Unabhängigkeit.
Beim Staatenüberprüfungsverfahren in Genf haben eine Vielzahl der 130 beteiligten Staaten, darunter auch Deutschland, Indien aufgefordert, die Menschenrechtslage zu verbessern. Von den 339 ausgesprochenen Empfehlungen hat Indien zum Abschluss des Verfahrens immerhin 221 angenommen und 118 zur Kenntnis genommen.
Für Deutschland ist Indien ein gewichtiger Partner in Asien. Deshalb war es gut, dass durch den Besuch von Bundeskanzler Olaf Scholz im Februar die bilateralen Beziehungen im Wirtschafts- und Wissenschaftsbereich sowie im Klimaschutz gestärkt wurden. Allerdings darf darüber die Lage der Menschenrechte nicht vergessen werden.
Mit der Annahme der Empfehlung aus dem Überprüfungsverfahren bindet sich Indien nun politisch, seine menschenrechtlichen Defizite zu beheben.
Und das ist auch unerlässlich, denn nicht nur wirtschaftliche und technologische Interessen dürfen Indien und Deutschland verbinden, sondern auch das gemeinsame Wertefundament.