Zur heute im Bundestag beschlossenen Reform des Wohngeldes erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Dachau-Fürstenfeldbruck:
Die seit Jahren steigenden Wohnkosten belasten Menschen mit geringem Einkommen besonders stark. Um mehr Menschen zu unterstützen und vor Verdrängung zu schützen, haben wir heute die größte Wohngeldreform seit 50 Jahren beschlossen. In Zukunft werden 2 Millionen Haushalte wohngeldberechtigt sein. Bei aktuell 600.000 wohngeldberechtigten Haushalten ist das mehr als eine Verdreifachung. Ende 2021 gab es im Landkreis Dachau 560 und im Landkreis Fürstenfeldbruck 775 Haushalte mit Wohngeldbezug, in Zukunft werden es mehr als drei mal so viel Berechtigte sein. Gleichzeitig wird das Wohngeld von aktuell durchschnittlich 180 Euro verdoppelt.
Diese zielgenaue Unterstützung freut mich sehr. Gleichzeitig bedeuten aber mehr Berechtigte auch mehr Anträge in unseren kommunalen Wohngeldstellen. Um den Aufwand für Verwaltung und Bürgerschaft möglichst gering zu halten, enthält das Gesetz wichtige Vereinfachungen, wie z.B. eine Bagatellgrenze oder die Möglichkeit zur vorläufigen Auszahlung. Um eine Überforderung der Wohngeldstellen zu vermeiden, bitte ich die Bürgerinnen und Bürger darum, den unkomplizierten Onlinerechner auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zu benutzen, um zu sehen, ob sie wohngeldberechtigt sind.
Unsere heutige Reform ist ein wichtiger Baustein, um Wohnkostenbelastungen auszugleichen. Die Mieten senkt diese Reform allerdings nicht: Darum arbeiten wir weiter an einer Stärkung des Mietrechts und bauen mehr Sozialwohnungen.