Am Freitag, 21.05.2021 stimmt der Bundestag über die Gesetzentwürfe der Grünen Bundestagsfraktion zur Absenkung des Wahlalters für Bundestags- und Europawahlen auf 16 Jahre ab.
Dazu erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Jugendpolitik der Grünen Bundestagsfraktion:
Die Corona-Krise hat es einmal mehr deutlich gemacht: Jugendliche stehen nicht im Fokus der Bundespolitik. Die Perspektive von Jugendlichen und jungen Erwachsenen blieb in der Pandemie weitgehend ungehört. Jugendliche selbst hatten kaum Gelegenheit, im politischen Diskurs ihre Bedarfe und Standpunkte darzustellen und Lösungsansätze aktiv mitzugestalten. Und das haben Jugendliche sehr wohl registriert und kommuniziert, die Studienlage ist hier eindeutig. Wir Grünen wollen jungen Menschen eine starke Stimme geben, auch an der Wahlurne.
Wählen mit 16, dafür gibt es eine Menge gute Gründe. In einer immer älter werdenden Gesellschaft sollen junge Menschen ihre Zukunft mitgestalten, das ist auch eine Frage der Generationengerechtigkeit.
Auch sie haben ein Recht darauf, dass ihre Meinungen, Wünsche und Vorstellungen bei politischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Jugendbeteiligung soll deshalb grundsätzlich möglich sein: in allen Bereichen des Lebens von Jugendlichen und damit natürlich auch bei großen Zukunftsentscheidungen wie Wahlen. Wer früh spürt, dass Dinge durch eigenes Engagement verändert werden können, erlebt eigene Wirkmächtigkeit und lernt Demokratie.
Gleichzeitig wollen wir politische Bildung sowohl als Unterrichtsfach als auch als Querschnittsaufgabe ausbauen und fördern. Auf diese Weise können bereits Schülerinnen und Schüler zu mündigen Bürgern und Bürgerinnen werden, selbst wenn sie aus einem Umfeld kommen, in dem auf politische Bildung nur wenig Wert gelegt wird.
Im Übrigen gibt es in zehn Bundesländern bereits die Möglichkeit, mit 16 Jahren bei Kommunalwahlen abzustimmen. In vier Bundesländern dürfen junge Menschen ab 16 Jahren an Landtagswahlen teilnehmen. Die Erfahrungen hier sind durchweg positiv. Das ist ein starkes Signal auch für die Bundesebene.
Leider hat die Bundesregierung die Chance vertan, Jugendlichen bereits bei der Bundestagswahl im September die Möglichkeit zu wählen zu geben. Doch beim nächsten Mal soll endlich auch die Stimme der Jugendlichen zählen.
Sehen Sie hier unsere vorgelegten Gesetzentwürfe:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/135/1913514.pdf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 38)
https://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/135/1913512.pdf
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (aktives Wahlrecht ab 16 Jahren)
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/135/1913513.pdf