Zu den Leistungskürzungen im Ankerzentrum Fürstenfeldbruck erklärt Beate Walter-Rosenheimer, MdB:
"Seit dem 21. August gilt das "Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht", auch "Hau-ab-Gesetz" genannt, in dem auch die neuen Kürzungen der Sozialleistungen geregelt sind. Diese werden nun im Ankerzentrum Fürstenfeldbruck umgesetzt.
Hier zeigt sich, dass die universellen Menschenrechte in den Ankerzentren wenig gelten. Durch die Streichung der MVV-Monatskarte und des Bargelds werden die Menschen praktisch an das Ankerzentrum gekettet, die Möglichkeit zu jeglicher Teilhabe wird ihnen dadurch verwehrt und die Isolation weiter verschärft. Bei einigen Besuchen des Ankerzentrums in Fürstenfeldbruck habe ich die Zustände dort scharf kritisiert. Gerade auch Kinder- und Jugendrechte werden bei diesen Verhältnissen nicht gewahrt. Es kam auch schon zu etlichen Eskalationen und es ist zu befürchten, dass die nun erfolgte Kürzung der Leistungen zu einer weiteren Eskalationsstufe in der Einrichtung beiträgt. Meine bereits oft wiederholte Forderung stelle ich einmal mehr: Die Ankerzentren müssen aufgelöst werden."