Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes erklärt Beate Walter-Rosenheimer, Sprecherin für Aus- und Weiterbildung:
Das Kabinett hat heute den lang erwarteten Beschluss gefasst, mit dem das Berufsbildungsgesetz geändert werden soll. Hier findet sich viel Klein-Klein. Damit wird wieder eine Chance vertan.
Klein fällt unter anderem die Mindestausbildungsvergütung aus. Nur wenige Azubis profitieren davon. 515 Euro im ersten Jahr oder noch weniger bekommen ohnehin nur noch wenige Azubis in wenigen Branchen, meist im Handwerk. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf unsere schriftliche Frage vom Februar 2019.
Wir fordern, die Mindestausbildungsvergütung dynamisch auszugestalten. Sie muss jedes Jahr neu festgelegt werden und soll sich in der Höhe an 80 Prozent der Durchschnittsvergütung orientieren – für dieses Jahr läge die Mindestvergütung somit bei 680 Euro. Das wollen wir flankieren mit einem Azubi-Ticket und Wohnheimen für Azubis, um auch bei der Mobilität vergleichbare Bedingungen bei akademischer und beruflicher Bildung zu schaffen.
Viel zu kurz gedacht sind auch weitere Änderungen, wie zum Beispiel die neuen Abschlussbezeichnungen oder die Änderungen im Prüfungswesen. Diese stellen die Betroffenen im Prüfungswesen, die Kammern und die Gewerkschaften, nicht zufrieden.
Es braucht endlich den großen Wurf mit Blick auf die Ausbildungsberufe. Wir fordern eine echte konjunkturunabhängige Ausbildungsgarantie. Nur dann ist Schluss mit dem Übergangssystem. Vor allem Österreich, aber auch die Schweiz, mit vergleichbarem beruflichem Bildungssystem zeigen uns, dass es geht. Und wir brauchen die Verankerung des inklusiven Bildungsansatzes und der UN-Behindertenrichtlinie im Berufsbildungsgesetz. Die Bundesregierung muss diese Herausforderungen endlich anpacken, um den Ausbildungsmarkt zukunftsfit zu machen.