Internationaler Jugendaustausch leistet einen wichtigen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung, zum Erwerb interkultureller Kompetenzen, zur politischen Bildung und zur Präventionsarbeit. Gerade deshalb ist es besonders wichtig, allen Jugendlichen Teilhabe an diesen Formaten zu ermöglichen.

Allerdings haben bisher nur 26% aller 14-27-Jährigen an pädagogischen Formaten des Internationalen Jugendaustausch teilgenommen.

Genau wie im Bildungssystem ist auch der Zugang zu Austauschprogrammen immer noch zu stark an die soziale Herkunft gekoppelt.

Sowohl Jugendliche von Haupt-, Real- und Mittelschulen als auch Heranwachsenden mit besonderen Förderbedarfen müssen zielgruppenspezifischer angesprochen und stärker eingebunden werden.

Die Politik hat den Auftrag, strukturelle Barrieren zu identifizieren und konsequent abzubauen. Insbesondere beim  Auslands-Schüler-BAföG  wäre dringender Handlungsbedarf angesagt.

Lesen Sie hier die Antwort.

Diese ist enttäuschend und zeigt: Chancengleichheit steht nicht auf der Agenda der Bundesregierung.
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Kleine Anfrage zum Internationalen Jugend-und Schüleraustausch (BT- Drucksache 19/10414)

Zentrale Erkenntnisse: 

  • Die Antwort der Bundesregierung offenbart einen Flickenteppich von Maßnahmen: Es werden unterschiedlichen Pläne, Programme und Förderlinien vorgestellt. Eine zusammenhängende Strategie scheint es nicht zu geben. Ob und wie diese Maßnahmen wirken, bleibt offen. Erstaunlich ist, dass die Bundesregierung auch Projekte benennt, die von Dritten initiiert werden. So geht zum Beispiel die genannte Jugendkampagne, die Zugangsstudie+ und die Initiative Austausch macht Schule auf die Robert Bosch Stiftung zurück. Der Bund beteiligt sich an diesen Projekten nicht direkt finanziell.
     
  • Die Bundesregierung bleibt eine Antwort schuldig, indem sie die Frage nicht beantwortet, ob die genannten Programme und Projekte vor dem Hintergrund der neuen, wissenschaftlichen Erkenntnisse der Zugangsstudie überprüft und im Hinblick auf die Zugangsfrage optimiert werden sollen. Damit zeigt die Bundesregierung, dass sie für die schwierigen Zugangsbedingungen für Jugendliche aus unterschiedlichen Herkunftsfamilien und verschiedenen Bildungsbiographien kein Problembewusstsein hat. 
     
  • Die Bundesregierung redet sich die Zahlen der Teilnehmer*innen an Internationalen Jugendaustauschen schön, nur 26% aller 14-27-Jährigen haben bisher an pädagogischen Formaten des Internationalen Jugendaustausch teilgenommen. Das ist eine traurige Realität. Damit die Austausche ihren vollen Nutzen entfalten können, ist es besonders wichtig, die Teilnehmenden zu begleiten und zu betreuen. Es geht nicht um reine Auslandsaufenthalte per se.
    Mit ihrer Antwort, dass bereits  52% an einem Austausch teilgenommen haben, bezieht die Bundesregierung auch Auslandsformate mit ein, qualitativ unzureichend sein könnten. Ziel sollte es sein, alle junge Menschen mit qualitativ hochwertigen Programmen an Jugendaustauschen teilhaben zu lassen. Bisher ist das nicht gelungen.

  • Die lokale Jugendarbeit hat eine wichtige Multiplikatorenrolle für das Wecken von Interesse und die Teilnahme an internationalen Jugendaustauschen. Obwohl auch die Bundesregierung die Wichtigkeit der lokalen Jugendarbeit für internationale Austausche kennt, verharrt sie in ihrer Anregungsfunktion.
     
  • Internationale Jugendarbeit ist im SGB VIII als einer von sechs Schwerpunkten der Jugendarbeit gesetzlich verankert: dies erfordert auch eine entsprechende finanzielle Förderung. Dafür werden eine bessere Mittelausstattung und mehr Flexibilität bei den Förderkriterien im Kinder- und Jugendplan benötigt. Hierzu macht sich die Bundesregierung allerdings einen schlanken Fuß. Ziel muss es sein, die 74 % der Jugendliche zwischen 14-27 Jahren zu erreichen, die  bisher noch nicht an Austauschformaten teilgenommen haben.
     
  • Um der Frage zu entgehen, warum es für Haupt-, Real-und Mittelschüler*innen nicht möglich ist, an Austauschprogrammen teilzunehmen, betreibt die Bundesregierung Augenwischerei. Sie erklärt, wenn die Schüler*innen vor ihrem Auslandsaufenthalt an Gymnasien angemeldet sind, sind sie somit BAföG-Leistungsberechtigte. Von wegen, de facto sind diese Schüler*innen dann aber eben nicht mehr Haupt-Real- oder Mittelschüler*innen.
    Außerdem ist es beispielweise Hauptschuler*innen üblicherweise nicht möglich sich für die Oberstufe anzumelden.
    Haupt-, Real- und Mittelschüler*innen müssen vollumfänglich berechtigt sein, Schüler-Auslands-BAföG zu beziehen.

    Wenn der Bundesregierung die Beseitigung solcher Bildungsbarrieren wirklich wichtig wäre, würde sie nicht Argumente anführen, die so nicht haltbar sind, sondern Maßnahmen einleiten, die wirklich allen Jugendlichen, unabhängig  von Schulformen, zugutekommen.
    Die dadurch entstandene aktuelle soziale Schieflage ist nicht hinnehmbar. Zusätzlich müssen die komplizierten Antragsverfahren grundlegend geändert werden.
     
  • Die Bundesregierung erkennt zwar, dass junge Geflüchtete in besonderer Form eingebunden werden müssen. Aber sie wird hierfür keine wegweisenden Maßnahmen einleiten, wie beispielsweise die Residenzpflicht und die Wohnsitzauflage abzuschaffen oder die Möglichkeit schaffen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe als Jugendgruppe im In-und Ausland zu reisen. Was bedeutet, dass geflüchtete Kinder und Jugendliche weiterhin mehrfach benachteiligt sind.
     
  • Selbst im visafreien Jugendaustausch wachsen die Hürden, z.B. durch zusätzliche bürokratische und finanzielle Hürden. Die Bundesregierung sieht weiterhin (siehe unsere erste Anfrage von 2016) keine Notwendigkeit, auf Bearbeitungsgebühren gänzlich zu verzichten, um mehr Jugendliche einzubinden.
     
  • Insbesondere Jugendliche im Alter zwischen 14-18 Jahre sind sehr aufnahmebereit und interessiert an anderen Kulturen. Die Bundesregierung sollte dieser Altersgruppe mehr Beachtung schenken und gerade Jugendlichen, die noch nicht volljährig sind, Auslandsaufenthalte jedweder Formate ermöglichen.