Kurz vor knapp, beinahe unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit, haben SPD und CDU/CSU vor der Sommerpause zweifelhafte Änderungen in der Jugendhilfe durchgeboxt. Von dem groß angekündigten Reformpaket der Großen Koalition blieb am Ende jedoch nur noch ein wesentlicher Punkt übrig - und dieser Punkt riskiert die Ausgrenzung von jungen Flüchtlingen.

Das Sozialgesetzbuch VIII, das für alle Jugendämter und Jugendhilfeeinrichtungen wichtige Grundlage dient, sollte schon lange verbessert werden. Ausgangspunkt war dabei die Gleichberechtigung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Außerdem wird die Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung oder des Pflegekinderwesens seit Jahren gefordert. Es gab also mehr als genug zu tun. Es ist vollkommen unverständlich, warum die Große Koalition das bis kurz vor Ende der Wahlperiode aufgeschoben hat. 

Und damit nicht genug. Vom ursprünglich angedachten transparenten Prozess, bei dem die fachkundigen Expertinnen und Experten aus Praxis und Wissenschaft von Anfang an mit einbezogen werden sollten, blieb am Ende nichts mehr übrig. Prof. Dr.  Reinhold Wiesner, der als Vater des Sozialgesetzbuch VIII gilt, stellte in einer Stellungnahme für den Bundestag fest, die Praxis fühle sich in ihren Anliegen nicht ernst genommen und führte weiter aus, dass das Bundesministerium für das „Schriftstück mit einem Umfang von 85 Seiten – im März 2017 eine Frist von vier Arbeitstagen einräumte." (Quelle: https://www.bundestag.de/blob/510474/74193c3d9bee533e8d2e8ada7c3c9bcf/18-13-123e_wiesner-data.pdf)

Vier Arbeitstage für die Bewertung einer ganzen Gesetzesreform - das spricht wohl für sich. Eine Ohrfeige für alle Fachleute und Praktiker*innen.

Aber nicht nur das Verfahren lässt zu wünschen übrig. Auch der Inhalt ist mager, ja geradezu ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich um Kinder- und Jugendarbeit kümmern. Denn am Ende geht es vor allem nur noch um eines: ums Geld.

Statt einer Stärkung von Kindern und Jugendlichen führt das nun beschlossene Gesetz zu Schlechterstellungen. Bei jungen Geflüchteten würden Jugendhilfe-Leistungen dann nicht mehr nach individuellem Bedarf, sondern aufgrund der Herkunft und wohlmöglich nur noch nach Kassenlage gewährt.

Mit gleichen Rechten für alle Kinder und Jugendlichen nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen hat das nichts mehr zu tun.

Mit zahlreichen Anträgen haben wir versucht, dagegen zu halten und echte Verbesserungen zu erreichen. Letztendlich wurde unser Vorschlag, unter intensiver Beteiligung der Expertinnen und Experten eine Reform des SGB VIII ergebnisoffen und transparent auf die Beine zu stellen, abgeschmettert.

Kleiner Hoffnungsschimmer: Eine Verabschiedung durch den Bundesrat Anfang Juli wurde nun auf September vertagt. Somit ist noch unklar, ob das Gesetz tatsächlich zum 01.01.2018 in Kraft treten kann.

Wir setzen uns in jedem Fall weiter dafür ein, dass die Gleichberechtigung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung einen Platz im SGB VIII findet. Außerdem stehen wir für klare Regelungen zur Einführung von Ombudschaften, eine Weiterentwicklung der Hilfen für junge Volljährige, (den sogenannten „Care Leavern“), eine umfassenden Reform des Pflegekinderwesens und einer Weiterentwicklung des Kinderschutzes. Mehr dazu können Sie in unseren Anträgen zur Kinder- und Jugendhilfe nachlesen. 

Unsere Anträge zur Kinder- und Jugendhilfe: 

Entschließungsantrag zur Reform des Gesetzes: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/129/1812975.pdf 

Kinder- und Jugendhilfe – Beteiligungsrechte stärken, Beschwerden erleichtern und Ombudschaften einführen:

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/051/1805103.pdf 

Stark ins eigene Leben ‒ Wirksame Hilfen für junge Menschen: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/123/1812374.pdf