sharepic 4Die Ausländerbehörde in Dachau hat in der Nacht vom 11. auf den 12. Juli eine nigerianische Familie abgeschoben, die in Karlsfeld lebte und bestens integriert war.
Beate Walter-Rosenheimer hat dazu einen offenen Brief an Landrat Löwl geschrieben:

"Sehr geehrter Herr Landrat, lieber Stefan, 

über die erneute Abschiebung einer Familie aus Nigeria durch die Dachauer Ausländerbehörde bin ich sehr betroffen und verärgert.
Das betrifft zum einen die Vorgehensweise: Eine Familie mit drei Kindern wird um 1 Uhr in der Nacht aus den Betten gerissen und in ein Flugzeug nach Nigeria gesetzt. §58 des Aufenthaltsgesetzes regelt dies klar: "Zur Nachtzeit darf die Wohnung nur betreten oder durchsucht werden, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die Ergreifung des Ausländers zum Zweck seiner Abschiebung andernfalls vereitelt wird."

Im vorliegenden Fall ist dies nicht ansatzweise gegeben: Die Kinder haben die Schule besucht, waren gut integriert, der Vater, der an einer Autoimmunkrankheit leidet, war hier medikamentös perfekt eingestellt und die Mutter hatte oder hat einen Tumor. Das nächtliche Eindringen in die Wohnung der Familie ist aus meiner Sicht gesetzeswidrig. Hier werde ich prüfen, ob dieses falsche Verfahren eine Wiedereinreiseerlaubnis der Ausländerbehörde zur Folge haben muss.

Nach den mir vorliegenden Fakten ist nicht erkenntlich, warum hier nicht - wie von Ihnen in einigen Gesprächen zugesichert - das Chancenaufenthaltsrecht gegriffen hat, das demnächst verabschiedet wird. Der Vater war berufstätig, aus nicht bekannten Gründen, wurde die Arbeitserlaubnis entzogen. Es bestand auch eine Duldung, die - aus unbekannten Gründen - nach dem November 2021 nicht mehr verlängert wurde. Dies ist unbegreiflich, da der Vater eine feste Anstellung bei einer Reinigungsfirma hatte. Diese bestätigte mehrmals, dass er sehr gut gearbeitet hat und sie ihn gerne wieder anstellen würden.

Auch wenn wir aktuell nicht wissen, ob der Tumor der Mutter bereits operiert wurde, so ist es aus menschlicher Sicht unerträglich, dass die Familie mit einer kranken Mutter abgeschoben wird. Und das in ein Land, in dem weder die entsprechende Nachsorge falls bereits operiert wurde, noch die Operation gewährleistet werden kann. Auch die Medikamention des Vaters ist in Nigeria nicht gegeben. Das heißt: Eine Familie mit drei Kindern, deren beide Elternteile krank sind, werden abgeschoben und dabei nimmt das Ausländeramt in Kauf, dass diese drei Kinder bald beide Eltern verlieren.

Dazu kommt, dass die Familie kurz davor stand, in die Härtefallkommission aufgenommen zu werden. Das musste Ihrer Behörde und damit auch Ihnen bekannt sein.
Sie hatten in den Gesprächen mit Helferkreisen und anderen Abgeordneten zugesichert, Ihre Behörde anzuweisen, im Hinblick auf das bevorstehende Chancenaufenthaltsrechtes Abschiebungen zurückzustellen. Ich bin schockiert, dass gerade diese - bereits so schwer gezeichnete Familie - darunter leiden muss, dass Sie Ihre Zusage offensichtlich nicht gehalten haben.

Sehr geehrter Herr Landrat, ich fordere Sie dringend auf, Ihre Zusagen in Bezug auf das Chancenaufenthaltsrecht einzuhalten und von weiteren Abschiebungen abzusehen! Ihr aktuelles Vorgehen trägt nicht zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei.

Viele Grüße
Beate Walter-Rosenheimer"

(hs)